…1988, dass die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Nach höchstgerichtlicher Judikatur kann eine umfassende Sprachausbildung für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Kindes zweifelsohne von Vorteil sein. Allerdings…
…im Ausland für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Ausgebildeten von Vorteil sein wird (vgl. Doralt, EStG 11 § 34 Tz. 77 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Somit ist auch für die Anerkennung der nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 zwangspauschalierten Kosten für …
…21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und volljährige Kinder, die…
…in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund nach § 1 Abs 1 VBG) keine Überstellung in ein anderes (öffentliches oder öffentlich-rechtliches) Dienstverhältnis zur Folge hat und dem öffentlich Bediensteten (lediglich) die für seine erfolgreiche Verwendung notwendige Ausbildung in seinem Dienstverhältnis vermittelt werden soll (vgl. die zit…
…dass sie für die entsprechenden Freitage vom Unterricht freigestellt wurde. In der Beschwerde wird die Freistellung als notwendige Voraussetzung einer Teilnahme am Lehrgang beschrieben. Im Vorlageantrag wird vom steuerlichen Vertreter angeführt, dass der Landesschulrat die Freistellung gegen Weiterzahlung des Gehalts genehmigt und damit auch einen…
…FLAG 1967 handelt, sodass aus diesem Titel kein FB-Anspruch für den betreffenden Zeitraum zusteht. 4. Ergebnis: Wenn daher – wie oben dargelegt - der VwGH selbst bei einer unabwendbaren Krankheit des Kindes und dadurch "zwangsläufig" bedingtem späteren Studienbeginn den FB-Anspruch eindeutig dann verneint, wenn nicht…
…vielen Jahren ausgeübt. Vom Arbeitgeber gab es keine Kostenersätze für die Bildungsmaßnahme seiner langjährigen Angestellten. Eine Ausbildung zur Sozial- und Berufspädagogin bzw. das Tagesseminar "Ich bin wie ich bin" können für eine Ordinationsassistentin möglicherweise in marginalen Teilbereichen ihrer täglichen Arbeit von Vorteil sein. Der geforderte…
…gegenständlichen Fall, ob der damals volljährige Sohn der Bf aufgrund einer Vorbereitung auf die Externistenreifeprüfung für einen Beruf ausgebildet wurde und daher Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter den im Gesetz nicht definierten Begriff der Berufsausbildung im Sinne des §…
…sondern es werden auch die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie Zusatzbefähigungen und weitergehende berufliche Qualifikationen und die Vorbereitungen für den späteren Berufseinstieg miteinzubeziehen sein - hier greift die Überlegung des FA und die Reduktion der Ausbildung nur auf die Ablegung der Reifeprüfung…
…zeitlicher Umfang; die Ausbildung muss als Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein (Ausnahme: allgemein bildende Schulausbildung; hier besteht zumindest nicht zwingend ein Konnex zu einem späteren konkreten Beruf) und überdies die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass…
…für Diskussion praktischer Fragestellungen. Innerhalb der Kurse wurden immer wieder Beispiele aus dem Berufsalltag bearbeitet. Die grundlegenden Inhalte sind dieselben, ihre Bedeutung für das erfolgreiche Vermitteln von Bildung war uns so klar und wichtig, dass wir sie auf eigene Kosten besucht haben. Ein Jahr später…
…bei gänzlichem Fehlen von Einnahmen - stehen, nicht abzugsfähig. Dies selbst wenn es sich dabei grundsätzlich um Werbungskosten handelt. Für die Verknüpfung von Ausgaben und Einnahmen hat der Gesetzgeber auf den "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" abgestellt. Dieser Begriff ist lt. VwGH nicht nur im Sinne einer finalen…
…in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund nach § 1 Abs 1 VBG) keine Überstellung in ein anderes (öffentliches oder öffentlich-rechtliches) Dienstverhältnis zur Folge hat und dem öffentlich Bediensteten (lediglich) die für seine erfolgreiche Verwendung notwendige Ausbildung in seinem Dienstverhältnis vermittelt werden soll (vgl. die zit…
…Sohn der Bf. Arbeitslosengeld. Er befand sich daher nicht in Berufsausbildung, sodass für diesen Zeitraum Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge nicht zustehen. Im Erkenntnis vom 08.01.2019, RV/4100059/2018, erwog das BFG: Vielmehr ergibt sich aus der Vormerkung als "arbeitssuchend" beim Arbeitsmarktservice, dass eine Berufsausbildung…
…Bund nach § 1 Abs 1 VBG) - entgegen dem Vorbringen des Bf - keine Überstellung in ein anderes (öffentliches oder öffentlich-rechtliches) Dienstverhältnis zur Folge hat und dem öffentlich Bediensteten (lediglich) die für seine erfolgreiche Verwendung notwendige Ausbildung in seinem Dienstverhältnis vermittelt werden soll (vgl. die zit…
…Schulung für die Tätigkeit im gesamten Bereich des Kundenservice. Die Behörde führe weiter an, sich auf der Homepage des WIFI über die Lehrgangsinhalte informiert zu haben. Aufgrund dieser Einsicht sei die Behörde zur Kenntnis gekommen, dass die Ausbildung beruflich und privat gewisse Vorteile bringe und…
…angewendet werden könnten bzw. von Vorteil sein könnten, steht einer Anerkennung der Aufwendungen für den vom Beschwerdeführer besuchten Lehrgang deshalb nicht entgegen, weil die konkret ausgeübte Tätigkeit nach Ansicht des Senates die in diesem Lehrgang vermittelten Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten geradezu voraussetzt. Nach Ansicht des…
…privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund nach § 1 Abs. 1 VBG) keine Überstellung in ein anderes (öffentliches oder öffentlich-rechtliches) Dienstverhältnis zur Folge hat und dem öffentlich Bediensteten (lediglich) die für seine erfolgreiche Verwendung notwendige Ausbildung in seinem Dienstverhältnis vermittelt werden soll (vgl. die zit. ErläutRV zu …
… die Ausbildung muss als Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein (Ausnahme: allgemein bildende Schulausbildung; hier besteht zumindest nicht zwingend ein Konnex zu einem späteren konkreten Beruf) und überdies die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Da die Tochter der Bf in einem…
…den Punkt gebracht, präzisiert und stetig vorangetrieben. Auch das spätere Berufungsvorbringen hat keinerlei Anhaltspunkte für Umschulung geliefert. Die Abgabenbehörde ist zwar gemäß § 115 Abs 3 BAO verpflichtet, Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. Wenn der Abgabepflichtige…