…2. Juli 2009 der entsprechende Bescheid ergangen ist. Auch bei gutgläubigen Opfern eines „Vorsteuerschwindels“ kann die infolge Fehlens einer ordnungsgemäßen Rechnung und Versagung des Vorsteuerabzuges aus diesem Grund fällige Umsatzsteuer hinsichtlich der nicht anerkannten Vorsteuer nicht wegen sachlicher Unbilligkeit nachgesehen werden ( VwGH 3.7.2003…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
Ein Regiestundenaufwand von EUR 20,- bis EUR 21,- erscheint der Abgabenbehörde als äußerst gering. Bei einer derartigen Verrechnung der Stundenkosten kann ein redlicher Bauunternehmer bei korrekter Erklärung aller Abgaben keine Gewinnspanne ausweisen. Seitens der Firma Dö***** Immobilien Verwertungs GmbH wurden aktiv keine Handlungen gesetzt um…
…der Kenntnis der Beschwerdeführerin. Daher greife die Standardbegründung des Sammelbescheides zu kurz. Die Bf.in habe keine Kenntnis von einem Vorsteuerschwindel haben können. Schließlich habe das Finanzamt weder Faktenwissen auf Seiten der Bf.in angedeutet, geschweige denn konkret nachprüfbar konstatiert (Punkt 3.2, Seite 16)…
…Fällen, bei ihr zu einem atypischen Vermögenseingriff führte. Selbst bei gutgläubigen Opfern eines "Vorsteuerschwindels" kann die infolge Fehlens einer ordnungsgemäßen Rechnung und Versagung des Vorsteuerabzuges aus diesem Grund fällige Umsatzsteuer hinsichtlich der nicht anerkannten Vorsteuer nicht wegen sachlicher Unbilligkeit nachgesehen werden (VwGH 03.07.2003…
…ab (vgl. Seite 6 des Protokolls vom 10. Mai 2013). Bei der oben dargestellten Konstellation handelt es sich um einen typischen Fall des Vorsteuerschwindels, bei dem mit Hilfe von Scheinrechnungen zu Unrecht Vorsteuern in den Unmsatzsteuervoranmeldungen geltend gemacht werden. Zieht man in Betracht, dass die…
3. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat; 4. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinn des Artikels 214, unter der der Erwerber oder Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
Mit dem Vorlageantrag wurde hinsichtlich der Fa. D-GmbH nochmals betont, dass die UID-Nummer der Gesellschaft mit Gewerbeberechtigung bis 11/14 gültig gewesen wäre und sich die Fa. D-GmbH auf der HFU-Liste bis 3.12.2014 befunden hätte. Die die rechtmäßige Existenz…
Keine dieser Firmen hat tatsächlich die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht. Bei den Rechnungen der genannten Körperschaften handelt es sich durchwegs um Deckungs- bzw. Scheinrechnungen, die der Verschleierung der Tatsache dienen, dass die darin abgerechneten Leistungen tatsächlich von Personen erbracht wurden, die steuerlich nicht in…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Deutschland gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2012 betreffend die Erstattung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Grieskirchen Wels vom 13.04.2016, betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert…
Überdies sind im konkreten Fall ohnehin sogar die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Steuerpflichtigeneigenschaft der fakturierenden Gesellschaft, der ***1*** und somit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Bauleistungen wurden nicht…
Mit Eingabe vom 07. März 2023 reichte die Bf. durch die steuerliche Vertretung eine E-Mail Korrespondenz zwischen den Herren Mag. YZ und StB-A vom 26. November 2013 bzw. 02. Dezember 2013 nach. In der Anfrage von StB-A wird zum Sachverhalt ausgeführt, dass…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
Zu der verdeckten Ausschüttung an den GS-GF verwies die Bf. lediglich pauschal auf das negative Verrechnungskonto des GS-GF bei der Bf. 2. Beweiswürdigung 1. Die Informationen betreffend die ***Bf1***, die ***Name T-GmbH*** und die ***Name A-GmbH*** und der Umstand, dass es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Beschwerdesache X.GmbH, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 26.05.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23.04.2021, Steuernummer SN, betreffend die Abweisung des Antrages auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Beschwerdeführers, Straßenname, Ort, vom 12.03.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 08.03.2012 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2011 zu…