…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang Über die Berufung der Beschwerdeführerin (Bf) betreffend Energieabgaben-Vorausvergütung 2011 entschied der Unabhängige Finanzsenat, dass der Bf als Dienstleistungsunternehmen die Energieabgabenvergütung ab Februar 2011 nicht mehr zusteht (UFS 17.8.2012, RV…
…nach § 1 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz wird mit 871.107,84 Euro festgesetzt. Nach Abzug der Vorausvergütung in Höhe von 71.151,21 Euro ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 799.956,63 Euro. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Abzüglich Selbstbehalt: 400 Euro | | | - 400,00 € | Zwischensumme | | | 3.623,29 € | Abzüglich Vorausvergütung | | | - 0,00 € | Auszahlungssumme | | | 3.623,29 € …
…Ertrag. § 11 Abs. 1 regelt die Vergütung der Komplementärin, die … für die Geschäftsführung und ihre Leistungen für die Gesellschaft eine Vorausvergütung von monatlich 1.500,00 erhält. § 11 Abs. 4 bestimmt – gleichlautend zum Kommanditisten, dass die Vergütung des Komplementärin im Verhältnis der Gesellschafter zueinander…
…da diese Bestimmung lediglich die Möglichkeit einräumt, nach Ablauf von sechs Monaten nach Beginn eines Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) eine Vorausvergütung zu beantragen, wenn im vorangegangenen Jahr ein Anspruch auf die Vergütung geltend gemacht wurde; diese Vorausvergütung wird bei der Vergütung für das folgende - gesamte (!) - Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a, vertreten durch Peter Müller, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Nägelesgarten 10, 6850 Dornbirn, gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes Feldkirch vom 21. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
(7) Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen veräußert (Geschäftsveräußerung), so ist Bemessungsgrundlage das Entgelt für die auf den Erwerber übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten). Die Befreiungsvorschriften bleiben unberührt. Die übernommenen Schulden können nicht abgezogen werden. (8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
…Abzug zugelassen werden. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde (vormals: Berufung) erhoben und eine erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Begründend wurde ausgeführt, die "hypotax" stelle keinen Betrag im Sinne einer Vorausverfügung dar. Da eine "Verwendung" der "hypotax" der Verfügungsmacht der Bf. entzogen sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, unvertreten, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2021 idF des Ergänzungsschriftsatzes vom 20. Juni 2022 gegen den gemäß § 253 BAO ergangenen Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache F T, Adr, vertreten durch S Steuerberatungs GmbH, Adr1, über die Beschwerde vom 13.05.2011 gegen die vorläufigen Bescheide der belangten Behörde FA Grieskirchen Wels vom 28.03…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Richterin MMag. Elisabeth Brunner, den Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Gertraud Lunzer als Senat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Manuel Friedrich Stabinger, Neugasteig…