Gem. Z. 14.1 der Statuten aus 2004 hat der Stiftungsrat den Begünstigten, nicht jedoch den Anwartschaftsberechtigten Auskunft zu geben, Rechnung zu legen, Bericht zu erstatten und Einsicht zu gewähren. Vom Stiftungsrat werden die Enkelkinder und somit auch der Bf als Anwartschaftsberechtigte bezeichnet (s. Schreiben…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
(57) Auf Basis der von der Depotbank durchgeführten Fondsbuchhaltung ermittelte die K die steuerrelevanten Werte und erstellte die Meldung dieser Werte. Übermittelt wurde die von der K erstellte Meldung dann formal durch die KAG/Verwges an die OeKB. In Summe dienen diese Leistungen letztlich und…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
(7) Eine sonstige Leistung, die an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer…
Keine dieser Firmen hat tatsächlich die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht. Bei den Rechnungen der genannten Körperschaften handelt es sich durchwegs um Deckungs- bzw. Scheinrechnungen, die der Verschleierung der Tatsache dienen, dass die darin abgerechneten Leistungen tatsächlich von Personen erbracht wurden, die steuerlich nicht in…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
Bedenkenvorhalte sind tunlichst schriftlich zu erlassen (vgl Stoll, BAO, 1717). Vorhalte haben eine (angemessene) Frist zu setzen, weil die mit einem Vorhalt konfrontierte Partei Anspruch darauf hat, über die ihr zur Beantwortung des Vorhaltes zur Verfügung stehende Zeit Bescheid zu wissen (VwGH 9.7.1997…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 01.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 30.03.2016 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 31.07.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.12.2013 betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied für die Jahre 2009 und 2010…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch hba - Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache DI AB, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch C, Rechtsanwälte, Adresse1, über die Beschwerden vom 18.12.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 1.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***-*** ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Knöll, Jenullgasse 7 Tür 6, 1140 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2022 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Georg Nigl MAS, Linzer Straße 15, 4283 Bad Zell, Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH, Stockwinkl 18, 4865 Nußdorf/Attersee, und Anton Leitner, Linzer Straße…