IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
…überwiegend in Russland tätig werde, weil diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, die zwar nicht überwiegend im Inland (Österrreich) ausgeübt, jedoch von einer in Österreich ansässigen GmbH verwertet werden. Damit werde der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG 1988 verwirklicht, weil die Geschäftsführerin als Angestellte…
weitere GZ: RV/4300005/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Hannes Prosen und die fachkundigen Laienrichter MMag. Dr. Rudolf Dörflinger und Mag. Josef Bramer in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
…dass sowohl Ausgangspunkt als auch Verwertungsziel der beratenden Tätigkeit der Betrieb der österreichischen Kunden gewesen sei, dann müsse dem entgegengehalten werden, dass das DBA Österreich/Schweiz keinen Verwertungstatbestand iZm Unternehmensgewinnen kenne. Voraussetzung für ein Besteuerungsrecht Österreichs sei gemäß Art. 5 DBA vielmehr eine feste Geschäftseinrichtung…
…EStG, 2018, § 1 Tz 63). Im Ergebnis kann der Einwand des Bf. hinsichtlich des Vorliegens des "Verwertungstatbestandes" des § 98 EStG 1988, sei es betreffend eine Verwertung seiner Übersetzungen im Inland, sei es betreffend Lizenzzahlungen der "Verwertungsgesellschaft", keine Ansässigkeit im Inland vermitteln. Mangels Vorliegens eines inländischen…
… 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung des Finanzamtes X dargestellt, auf welchen an dieser Stelle verwiesen wird. Strittig ist die Frage, wie der Verwertungstatbestand des § 38 EStG zu interpretieren ist. § 38. (1) Sind im Einkommen Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere…
…dieser, von den Autoren selbst dargelegten Rechtsprechung, diese Ausdehnung des Ausübungstatbestandes stehe einerseits im Widerspruch zu Art 15 OECD-MA und auch zum Kommentar des OECD-MA, der eindeutig den Verwertungstatbestand ausschließe, und führe andererseits zu Fällen von Doppelbesteuerung oder doppelter Nichtbesteuerung; es sei fraglich…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen treffen im Beschwerdefall nicht zu. Die Entscheidung ist im Einklang mit der angesprochenen Literatur und Judikatur des VwGH zum Verwertungstatbestand des GrEStG erfolgt, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Linz…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen treffen im Beschwerdefall nicht zu. Die Entscheidung ist im Einklang mit der angesprochenen Literatur und Judikatur des VwGH zum Verwertungstatbestand des GrEStG erfolgt, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr., vertreten durch Dorda, Brugger Jordis RecchtsanwälteGmbH, Dr. Karl-Lueger-Ring 10, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a und der…
…Sinne des 2. TS nach § 98 Abs. 1 Z. 4 EStG seien. Die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen jedoch aufgrund der Realisierung des Ausübungs- oder Verwertungstatbestandes nach dem 1. TS des § 98 Abs. 1 Z. 4 1 EStG der inländischen Steuerpflicht. Die den Pensionseinkünften…
§ 2. (1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, hat, falls das Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone gemäß § 25 StVO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 8 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn T T., Adresse, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , die Richterin Dr. Doris Schitter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Ulrike Stadelmann und Martin Terzer in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx in Leningrad (St. Petersburg), Kraftfahrer, schwedischer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch FM Steuerberatung GmbH, Lindenbreite 19, 2460 Bruckneudorf, über die Beschwerde vom 10. März 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 14. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Weinhäupl Edtbauer Tremel Anwälte GmbH, Roßmarkt 2, 4910 Ried im Innkreis, über die Beschwerde vom 24. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…