…zu einem gemeinnützigen Zweck), liegt eine Einkommensverwendung vor; die Einnahmen gelten als dem Anspruchsberechtigten zugeflossen (VwGH 17.3.1994, 91/14/0076). Verzichtet der Steuerpflichtige auf künftige Einnahmen ohne jegliche Verwendungswidmung, liegt kein Zufluss vor (BFG 28.3.18, RV/7104583/2016; daher kein Zufluss…
…des Grundsatzes, dass sich Fremde nichts zu schenken pflegen, ein freundschaftlicher Verzicht auf die Ausbezahlung (trotz Bestätigung des Erhalts der Vertreterentschädigung) Usus unter den Hausbesorgern. Ein Verzicht - wie im Beschwerdefall - ohne jegliche Verwendungswidmung begründet jedoch keinen Zufluss (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, §…
…des Grundsatzes, dass sich Fremde nichts zu schenken pflegen, ein freundschaftlicher Verzicht auf die Ausbezahlung (trotz Bestätigung des Erhalts der Vertreterentschädigung) Usus unter den Hausbesorgern. Ein Verzicht - wie im Beschwerdefall - ohne jegliche Verwendungswidmung begründet jedoch keinen Zufluss (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, §…
…des Grundsatzes, dass sich Fremde nichts zu schenken pflegen, ein freundschaftlicher Verzicht auf die Ausbezahlung (trotz Bestätigung des Erhalts der Vertreterentschädigung) Usus unter den Hausbesorgern. Ein Verzicht - wie im Beschwerdefall - ohne jegliche Verwendungswidmung begründet jedoch keinen Zufluss (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, §…
…Zufluss und Rückzahlung grundsätzlich nicht fingiert werden dürfen (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zu EStG und KStG, 20. Auflage, § 11 Rz. 57). Verzichtet daher der Steuerpflichtige daher auf künftige Einnahmen ohne jegliche Verwendungswidmung, liegt somit kein Zufluss vor (vgl. Jakom, EStG, 7. Auflage, § 19, Rz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch V, Adresse1, über die Beschwerde vom 12. April 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA vom 13. März 2013 betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2013, GZ. 100000/17318/2013-9 betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Vertreterin, Adresse2, über die Beschwerde vom 23. November 2009, gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Salzburg-Stadt vom 23. Oktober 2009, betreffend Kfz-Steuer 1-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Schmidt & Schmidt KG, Bahnzeile 10, 2130 Mistelbach, über die Beschwerde vom 27. März 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , StNr, über die Beschwerde vom 12.04.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Braunau Ried Schärding vom 15.03.2011, betreffend NoVA 4/2011, KFZSteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, vertreten durch V, Wankmüllerhofstraße 60, 4021 Linz , über die Beschwerde vom 02.10.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 04.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Mag. Marianne Glawischnig, Steuerberatung, Technologiepark 4, 8786 Rottenmann, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 12. Juni 2013, betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter VRi., der beisitzenden Richterin Ri. sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2, im Beisein der Schriftführerin S., in der Beschwerdesache A., AdrA., vertreten durch Ra., über die Beschwerde vom 9. April 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X-Gasse 1, Y, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 22. November 2013, betreffend Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 EStG 1988, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge…
Bestimmung keines Beweises. Der darin aufgestellte Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, dass es genügt von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Dr. Gerda Johanna Mahler-Hutter, Bahnhofstraße 8/6, 2560 Berndorf, über die Beschwerde vom 18. November 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Baden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Heinz Kupferschmid und Mag. Gerhard Kuntner, Frauengasse 7, 8010 Graz, vom 02.07.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19.06.2012 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , StNr über die Beschwerde vom 12.04.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Braunau Ried Schärding vom 15.03.2011, betreffend Normverbrauchsabgabe (NoVA) 4/2011…