…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung der NoVA-Pflicht betreffend Verwendung von Kfz mit ausländischen Kfz-Kennzeichen im Bundesgebiet der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 21…
…60 festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Einleitung: Der Beschwerdeführer bestreitet das Vorliegen einer widerrechtlichen Verwendung eines in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kfz im Inland.  …
…Abs. 8 KFG, wonach als dauernder Standort eines ausländischen Kfz der inländische Hauptwohnsitz des Verwenders gelte. Der Beschwerdeführer habe lediglich Behauptungen aufgestellt, das Gesetz fordere jedoch einen Gegenbeweis. Es liege daher ein Anwendungsfall der widerrechtlichen Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 1 Z 3 lit…
…Standort im Inland anzusehen. Diese Regelung ist als lex specialis zu § 40 Abs. 1 KFG anzusehen. Diese Regelung gilt auch für von Unternehmungen verwendete Fahrzeuge. (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276) Die Verwendung solcher Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen ist gemäß § 37 nur während eines…
…mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung ist nur während eines…
…Unternehmer, die keine KFZ-Händler sind) mit dem Tag der Zulassung oder bei der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, das nach dem KFG zuzulassen wäre, mit dem Tag, an dem die Zulassung hätte erfolgen sollen (vgl. RZ 691 NoVA-RL). Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die…
…bis 29.5.2015 im Inland auf den Beschwerdeführer zugelassen. Mit 1.6.2015 wurde das Kfz auf die ***H.GmbH*** mit Sitz in ***Y*** (BRD) angemeldet. Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH. 3. Zu einer Änderung der Verwendung des Fahrzeugs ist…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung der NoVA-Pflicht betreffend Verwendung von Kfz mit ausländischen Kfz-Kennzeichen im Bundesgebiet der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 28…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung der NoVA-Pflicht betreffend Verwendung von Kfz mit ausländischen Kfz-Kennzeichen im Bundesgebiet der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 28…
…auch festgestellt, dass das Kfz nur an einzelnen Tagen im Inland von Hrn B. verwendet wurde. Einzelne, tageweise Verwendungen eines Kfz im Inland begründen aber keine inländische Zulassungspflicht. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen ist, richtet…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung der NoVA-Pflicht betreffend Verwendung von Kfz mit ausländischen Kfz-Kennzeichen im Bundesgebiet der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 28…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung der KfzSt-Pflicht betreffend Verwendung von Kfz mit ausländischen Kfz-Kennzeichen im Bundesgebiet der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.10…
…gibt es keinen einzigen Hinweis auf die ununterbrochene Verwendung des Kfz im Inland. Bemerkt wird, dass auch der erwähnte Leasingvertrag nicht aktenkundig ist. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 Abs 1 Z 2 Kfz StG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge…
…im Inland zum Verkehr zugelassen sind oder diese zulässigerweise mit einem Probe- oder Überstellungskennzeichen verwendet werden. Jede andere Verwendung wäre widerrechtlich. Ausnahmen davon können sich nach § 82 und iVm § 79 im Fall der Verwendung eines ausländischen Kennzeichens ergeben (hier wird nur die Rechtslage iZm KFZ…
… 1 Z 3 NoVAG unterliege der NoVA die Verwendung eines Fahrzeuges, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs 8 KFG seien Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden…
…diese Frist nicht unterbricht. Ob die Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland zu einer NoVA-Pflicht führt, bedarf in einem ersten Schritt stets der Überprüfung, welche Person als Verwender zu qualifizieren ist. Nach Feststellung des Verwenders ist in einem zweiten Schritt zu prüfen…
…wann eine widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland vorliegt, der Norminhalt des Kraftfahrgesetzes maßgeblich ist: Nach § 36 KFG 1967 dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet…
…Sie einen PKW mit dem ausländischen Kennzeichen D. (D) im Inland verwenden. Da Ihr Hauptwohnsitz von 19.01.2005 bis 17.11.2011 in X. ist, gilt die gesetzliche Vermutung des § 82 (8) KFG, dass das von Ihnen verwendete Auto seinen dauernden Standort im Inland…
…auch festgestellt, dass das Kfz nur an einzelnen Tagen im Inland von Hrn A. verwendet wurde. Einzelne, tageweise Verwendungen eines Kfz im Inland begründen aber keine inländische Zulassungspflicht. Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen ist, richtet…
…der unterlassenen Anmeldung aber erst im Jahr 2013. Zum Anderen ist dem seit vielen Jahren in Österreich wohnhaften Bf. nicht bloß ein leichter Verschuldensgrad anzulasten, da ihm bewusst sein musste, dass die dauernde Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland nicht zulässig sein kann…