…Auch wenn der Beschwerde im Hinblick auf die Bestätigung der KM, sie habe die FB bis Februar 2015 weitergeleitet bekommen, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen für den Monat Februar 2015 stattgegeben wurde, bestehen seitens des FA Bedenken, auch eine Stattgabe hinsichtlich der Monate März bis Juni 2015 aufgrund…
…die Bf. (durch ihre steuerliche Vertreterin) gegenüber dem Finanzamt an, ab dem Jahr 2008 „aus Verwaltungsvereinfachungsgründen“ von der Möglichkeit der Basispauschalierung Gebrauch zu machen: „Die Geltendmachung der AfA bzw. der Fahrtkosten würde auf Dauer nur zu kleineren (für meine Mandantin günstigeren) steuerlichen Auswirkungen führen, weshalb…
…Abs. 1 KStG 1988 ende die Mindestkörperschaftsteuerpflicht mit der Verteilung des Liquidationsüberschusses. Diese werde entsprechend Rz 1557 der KSt-Richtlinien aus Verwaltungsvereinfachungsgründen mit dem Stichtag angenommen, auf den die Liquidationsschlussbilanz aufgestellt werde. Da im vorliegenden Fall die Liquidationsschlussbilanz mit 30.11.2011 aufgestellt worden sei…
…Auch diesem wurde bisher nicht nachgekommen. Zur gegenständlichen Problematik führen die Körperschaftsteuerrichtlinien unter Rz 1557 aus, dass die Mindestkörperschaftsteuer mit der Verteilung des Liquidationsüberschusses endet. ,Diese wird aus Verwaltungsvereinfachungsgründen mit dem Stichtag, auf den die Liquidationsschlussbilanz aufgestellt wird, angenommen'. In Rz 1559 wird zudem festgehalten…
…die logische und kosteneffizienteste Lösung die gewesen, dass Ing.V. unentgeltlich die laufende Überprüfung der Rechnungen der Professionisten wahrgenommen habe. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen habe man es daher zugelassen, dass die Rechnungen nicht zuerst per Adresse "V-PS" zugestellt und von der Stiftung an Ing.V. weitergeleitet…
…Entscheidung erfolgte. Auch die Verwaltungspraxis berücksichtigt im offenen Verwaltungsverfahren berichtigte Rechnungen noch für den Zeitraum, in dem die berichtigte Rechnung gelegt wurde. Die Rz 1831 UStR sieht aus Verwaltungsvereinfachungsgründen eine Toleranzregelung vor. Wird im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung (durch Außen‐ oder Innendienst der Finanzverwaltung) festgestellt…
…ergangen) wäre und sich auf Grund der obigen Ausführungen eine von der Berufungsvorentscheidung abweichende Erledigungsvariante anbiete, sei er aus Verwaltungsvereinfachungsgründen mit der Erlassung einer zweiten Berufungsvorentscheidung einverstanden. Mit Schreiben vom 21. Juni 2012 legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 7. Juni 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1***, mit dem von der Vorauszahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Robert Dorfmeister als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerden der Bf, Adr (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.Prof. Dr. Christoph Urtz, LL.M., z.H. FAL-CON Legal, Wollzeile 1-3, Stiege 3, 3.1, 1010 Wien, über die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19.6.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: An den Verfassungsgerichtshof wird gem. Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schubertstraße 68, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 6. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, über die Beschwerden vom 10. November 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 6, Parkometerabgabe und Abgabenstrafen vom 25.10.2017…
Nach § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, den Dienstgeberbeitrag zu leisten. Dienstnehmer sind nach § 41 Abs. 2 FLAG 1967 Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 stehen. Gemäß § 41…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern vom 23. November 2010, ErfNr. 1/2015 betreffend Rechtsgebühr…
Im Übrigen bestätigt auch der vorgelegte Mailverkehr (Zeitraum März bis Juli 2016 bzw. Jänner 2017) zwischen belangter Behörde und steuerlicher Vertretung sowie mit dem Bf. dass Unterlagen/Rechnungen (Aufzeichnungen erbrachter Leistungen, Bankbelege, Verrechnungskonto) bereits zuvor seitens der belangten Behörde angefordert worden waren, diese aber nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Marianne Röthig, Fabrikzeile 21, 95028 Hof/S., über die Beschwerde vom 23. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2022 betreffend Feststellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Dr. Tibor Lászlo Robert Nagy, Hainburger Straße 20, Tür 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29.1.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. März 2015, betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der Erhöhungsbetrages gemäß § 8 Abs 4 Familienlastenausgleichsgesetz - FLAG 1967 idgF für den…