…5 Abs. 1 Z 1 GebG iVm § 200 Abs. 1 BAO vorläufig eine Gebühr ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 2.311.722,56 iHv € 23.117,23 fest. Das Finanzamt legte dabei der Gebührenbemessung einen Vervielfachungsfaktor gem. § 33 TP 5 Abs. 3 von…
…Das Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlage, indem es den für Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 800.000 x5,5% = 44.000x9 =396.000. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass die Zinsenlosigkeit der…
…Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlage, indem es den Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 1,488.786,79 x5,5% = 81.883,27 x9 =736.949,46. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass Zinsenlosigkeit vereinbart…
…die Bemessungsgrundlage, indem es den für Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 1,248.923,25 x5,5% = 68.690,78 x9 = 618.217. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Verderber in der Beschwerdesache Bf, Adr1, vertreten durch AuB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Adr2, über die Beschwerde vom 9.1.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt als belangte Behörde vom 22.12.2014, betreffend…