BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerden der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Mag. Rainer Hochstöger, MBA, Rechtsanwalt, 4020 Linz…
…2 sind die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter…
…lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten richten sich gemäß § 83 Abs. 2 BAO nach der Vollmacht; hierüber sowie über den Bestand der Vertretungsbefugnis auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Die…
…sei namens und auftrags der Bf. erfolgt. Diese Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit sei jedoch im Zuge des Insolvenzverfahrens im Firmenbuch gelöscht worden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am ddd habe zunächst die Vertretungsbefugnis der Komplementärin gegenüber der Bf. geendet. Die Bf. sei fortan vom Insolvenzverwalter vertreten…
…dass der Verlassenschaftskurator vom Gericht bestellt werde. Für die Anerkennung der Vertretungsbefugnis der Verlassenschaft und der Bevollmächtigung wäre daher der entsprechende Gerichtsbeschluss vorzulegen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde an B adressiert und nicht darauf Bezug genommen, dass die Beschwerde für die Verlassenschaft nach A eingebracht worden war…
… 83 Abs. 1 BAO). Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten richten sich nach der Vollmacht; hierüber sowie über den Bestand der Vertretungsbefugnis auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Die Abgabenbehörde hat die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald, die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Michael Kamper MSc über die Berufungen vom 27.09.2012 der Bf., Fonds Commun de Placement, ISIN:, Str.1, O…
…Angehörige (§ 25), Haushaltsangehörige oder Angestellte handelt und Zweifel über das Bestehen und den Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. (5) Die Bestellung eines Bevollmächtigten schließt nicht aus, daß sich die Abgabenbehörde unmittelbar an den Vollmachtgeber selbst wendet oder daß der Vollmachtgeber im eigenen Namen Erklärungen abgibt. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***27*** über die Beschwerde des ***28***, ***Bf1-Adr*** vom 16. November 2021 gegen den Bescheid des ***FA******1*** vom 5. November 2021 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Durchführung einer…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache AA, vertreten durch ECA Mag. Pichler Wirtschaftstreuhand GmbH, Stampfergasse 489/2, 5541 Altenmarkt gegen die Bescheide des FA CC vom…
…die Beteiligten vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis richten sich nach den Bestimmungen der Vollmacht; hierüber auftretende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Die Behörde hat die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache E.F., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 20.10.2014, betreffend Vertreterbestellung nach § 81 Abs. 2 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 02.02.2015 betreffend Vertreterbestellung gem. § 81 (2) Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…sei namens und auftrags der Bf. erfolgt. Diese Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit sei jedoch im Zuge des Insolvenzverfahrens im Firmenbuch gelöscht worden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am ccc habe zunächst die Vertretungsbefugnis der Komplementärin gegenüber der Bf. geendet. Die Bf. sei fortan vom Insolvenzverwalter vertreten…