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BFG RV/5100759/2012Nachversteuerung ehemals begünstigter Gewinne im Anwendungsbereich des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl. 105/2014 sowie § 124 b Z 263 (Rückwirkung auf das Jahr 2011)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2016

…des § 11a EStG 1988 idF des 2. AbgÄG 2014 (BGBl 105/2014 ab 30.12.2014 mit Rückwirkung (§ 124 b Z 263) auf das Jahr 2011) ist auch im Betriebsaufgabejahr (hier: 2011) anzuwenden. Eine Verschiebetechnik dergestalt, dass Entnahmen, die „im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe“ stünden…

BFG RV/6100006/2016Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG Zinsen und Spesen aus einem Bankkredit als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2021Teil 1/2

…rückwirkenden Korrekturen iSd § 16 Abs. 5 UmgrStG idF des AbgÄG 2005 im Bereich der Z 3 (Zurückbehaltungen) und der Z 4 (Verschiebetechnik) mit der Verknüpfung von Aktivum und unmittelbar zusammenhängendem Passivum verbunden sind. Für rückzubeziehende Geld- oder Sacheinlagen nach dem Umgründungsstichtag sei in § 16 Abs…

BFG RV/2100093/2013Für die Einbringung von Gebäuden nach Art. III UmgrStG unter Zurückbehaltung von Grund und Boden muss ein Baurecht begründet werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2018

…die Rechtsfrage, ob es für Zwecke der Trennung von Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits im Zusammenhang mit § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG (Verschiebetechnik) ausreichend sei, wenn ein diesbezüglicher Baurechtsvertrag erst nach dem Einbringungsvertrag abgeschlossen werde, noch nicht entschieden habe. Der Bf. bekämpfte…

BFG RV/5101280/2011Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer amtsinternen Mitteilung über eine Nachversteuerung gem. § 11a EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2018

… 11a Abs. 3 EStG spricht dafür, dass es sich bei Anwendung der Verschiebetechnik um keine Entnahme im Sinne dieser Bestimmung handelt. Durch den Nachversteuerungstatbestand soll bewirkt werden, dass der nicht entnommene Gewinn für längere Zeit der betrieblichen Sphäre zur Verfügung steht und nicht zeitnah in…

BFG RV/5101282/2011Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer amtsinternen Mitteilung über eine Nachversteuerung gem. § 11a EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2018

… 11a Abs. 3 EStG spricht dafür, dass es sich bei Anwendung der Verschiebetechnik um keine Entnahme im Sinne dieser Bestimmung handelt. Durch den Nachversteuerungstatbestand soll bewirkt werden, dass der nicht entnommene Gewinn für längere Zeit der betrieblichen Sphäre zur Verfügung steht und nicht zeitnah in…