…der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu. Abs. 2: Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist erforderlich, daß die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich abgegeben wird. Als Mitschuldner; § 1347 ABGB lautet: Wenn jemand, ohne die den Bürgen zu Statten kommende…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
…genannt. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu. (2) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages ist erforderlich, dass die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich abgegeben wird." § 33 TP 7 Abs 1 wurde mit Wirkung vom 1. 1. 2002…