…zugelassener Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort verbrachten Waren, aber auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige (VwGH vom…
…der besonderen fachspezifischen Zollkenntnisse des N als zweifelsfrei erwiesen, dass ihm die Unredlichkeit seiner Handlungen bewusst war und dass sein Vorgehen darauf abzielte, einen wirtschaftlichen Vorteil für sich zu lukrieren. Es ist ihm demnach vorzuwerfen, wissentlich und willentlich die Verpflichtung zur (Wieder-)Gestellung der Waren…
…zugelassener Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort verbrachten Waren, aber auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige (VwGH vom…
…Empfänger der zollamtlichen Überwachung unterlegen. Die Bf habe als zugelassener Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort verbrachten Waren, aber auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur…
…der besonderen fachspezifischen Zollkenntnisse des N als zweifelsfrei erwiesen, dass ihm die Unredlichkeit seiner Handlungen bewusst war und dass sein Vorgehen darauf abzielte, einen wirtschaftlichen Vorteil für sich zu lukrieren. Es ist ihm demnach vorzuwerfen, wissentlich und willentlich die Verpflichtung zur (Wieder-)Gestellung der Waren…
…den Einsatz als Geschäftsführer gar nicht zur Verfügung gestanden wären. Diese Umstände stellen zwar Indizien für das Vorliegen einer missbräuchlichen Gestaltung im Sinne des § 22 BAO bzw. eines Scheingeschäftes im Sinne des § 23 BAO dar. Sie entheben die belangte Behörde aber nicht von ihrer Verpflichtung…
…Die Beschuldigte treffe aber auch keine unmittelbar gesetzliche Verpflichtung zur Verzollung der Waren, da sie ja nicht persönlich Adressat der anzuwendenden Zollvorschriften (die sich an den Empfänger bzw. Importeur richteten) gewesen sei; eine jedermann treffende Rechtpflicht, importierte Waren, von denen er Kenntnis habe, zu gestellen…
…zur Sicherung der Nämlichkeit getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Gemäß Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Inhabers des Verfahrens sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren…
…zur Sicherung der Nämlichkeit getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Gemäß Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Inhabers des Verfahrens sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren…
…in denen eine Zollschuld entsteht, weil Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen werden und mehrere Zollschuldner vorhanden sind, ist es angebracht, die Voraussetzungen für die gem. Art. 222 Abs. 2 ZK ermöglichte Aussetzung der Verpflichtung bestimmter Zollschuldner zur Entrichtung der Abgaben festzulegen. Die Dauer dieser Aussetzung…
…in denen eine Zollschuld entsteht, weil Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen werden und mehrere Zollschuldner vorhanden sind, ist es angebracht, die Voraussetzungen für die gemäß Art. 222 Abs. 2 ZK ermöglichte Aussetzung der Verpflichtung bestimmter Zollschuldner zur Entrichtung der Abgaben festzulegen. Die Dauer dieser Aussetzung…
…a UZK-DA gelten Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken im persönlichen Gepäck von Reisenden, die gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 oder als Rückwaren von den Einfuhrabgaben befreit sind, sofern sie nicht mit anderen Mitteln angemeldet werden, als zur Überlassung zum zollrechtlich…
…zur Sicherung der Nämlichkeit getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Gemäß Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Inhabers des Verfahrens sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren…
…zur Sicherung der Nämlichkeit getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Gemäß Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Inhabers des Verfahrens sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren…
…gefälschtem) Stempel empfangsbestätigt werden. Allein deswegen sei davon auszugehen, dass es in den vorliegenden Fällen tatsächlich zu einer Gestellung der Waren gekommen sei, die Verpflichtungen des Verfahrensinhabers erloschen seien und daher auch keine Abgabenvorschreibung nach Art. 203 ZK an die Zollspedition A erfolgen könne. 2…
…Maßnahmen zu gestellen bzw. zu machen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Verbringung von zur Durchfuhr bestimmten Waren bzw. der Transit durch Österreich (bzw. durch die Union) nicht geregelt ist. Die Bf. und ihr Ehegatte wurden im Zuge der Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten…
…b UZK ist hingegen die Person, die an der Handlung beteiligt war, die zur Nichterfüllung der Verpflichtung führte. Dabei ist zu beachten, dass der Unionsgesetzgeber den Kreis derjenigen, die im Fall des vorschriftswidrigen Verbringens einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware als Zollschuldner in Frage kommen, weit fassen wollte. …
…Diese Pflicht zur Gestellung von sogenannten "Nicht-Unionswaren" (Art. 5 Ziff. 24 UZK) ist in Art. 139 UZK festgelegt. Gemäß Art. 79 Abs. 1 lit. a UZK entsteht für einfuhrabgabenpflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf…
…selbst hätte die Ware entsprechend sichern können, wenn es gemeint hätte, sie sei in O nicht sicher. Auch diesbezüglich habe er davon ausgehen können, das Zollamt habe das für richtig und für in Ordnung befunden. Nach Verlängerung der Frist zur Gestellung der Ware habe er…
…Gestellungspflicht, Pflichten aus der vorübergehenden Verwahrung, Pflichten des speziellen Verfahrens) verletzt hat. Unmittelbarer Täter ist daher nur diejenige (natürliche) Person, die eine Ware selbst vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder die selbst Verpflichtungen bis zur (weiteren) Gestellung (zB im Versandverfahren) übernommen hat. Dieses…