…und nicht deren Heilbehandlungskosten zuzuordnen ist. Gegen eine Schätzung der Höhe dieses Verpflegungsmehraufwandes mit dem höchsten Tagesgebührensatz für Bundesbedienstete auf Auslandsdienstreisen nach Deutschland bestehen aus Sicht des BFG keine Bedenken, da dieser Betrag der Abgeltung eben jener Verpflegungsmehrkosten dient, wie sie hier in Rede stehen…
…Taxi erhalte der Bf dafür einen landes- bzw. stadtabhängigen Tagsatz zur Abgeltung der Verpflegungsmehrkosten, welcher wiederum durch abgerechnete Spesen (zB Hotel mit Frühstück) hinsichtlich des Frühstücks gekürzt werde. Mit Vorlagebericht vom 23.09.2013 wurde die Berufung von der belangten Behörde dem Unabhängigen Finanzsenat zur…
…der Bf. wegen des Auslandsaufenthaltes in Italien nach der Judikatur des Verwaltungsgerichshofes als steuerfrei zu behandelnde Zahlungen erhalten. Gerade der berufliche Einsatz in Italien hat zu den Verpflegungskosten bzw Verpflegungsmehrkosten (hier Frühstückskosten) geführt. Es besteht daher ein objektiver Zusammenhang zu den nicht steuerpflichtigen Einnahmen. Die…
…Die belangte Behörde argumentiert indes, dass dem Bf durch die im Zuge der Truppenübungen Vorort zur Verfügung gestellte Vollverpflegung (Warm- und Kaltverpflegung) keinerlei Verpflegungsmehrkosten erwachsen seien. Das Gericht hält zu dieser Thematik fest: Dass die Teilnahme an Truppenübungen, welche in der Regel nicht am Garnisonsort…
…zB. VwGH 26.07.2007, 2005/15/0133). Im Einzelfall sind allerdings Verpflegungsmehrkosten steuerlich anzuerkennen. Den Grund dafür hat der VwGH im Zusammenhang mit auswärtigen Dienstverrichtungen erläutert. Demnach ist eine steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehrkosten auf "Dienstreisen" begründet, weil anzunehmen ist, dass aus der anfänglichen Unkenntnis…
…Unterbringungskosten am Ausbildungsort wurden vom Kindesvater getragen. Die tatsächliche Kostentragung der auswärtigen Berufsausbildung durch die beiden Elternteile konnte nicht festgestellt werden, da die Höhe der Verpflegungsmehrkosten bzw. der sonstigen Mehrkosten (zB Fahrtkosten) und der diesbezüglichen Kostentragung nicht erhoben werden konnte. Die Ausbildungsstätte der Tochter in…
…eine Betreuungsleistung erbracht worden ist. In Abgrenzung zur Unterrichts- und Verpflegungsdienstleistung wird dieser Anteil mit 30% festgestellt. Die Feststellung eines Anteils der Verpflegungsmehrkosten aufgrund der notwendigen Betreuung erfolgt mit 10%. Als Arbeitsmittel wurden Ausgaben für Hausschuhe (Björndal, Marke Deichmann) geltend gemacht. Diese Hausschuhe können auch…
…zu § 34 [Stand 01.04.2019]). Es bestehen nach Ansicht des erkennenden Richters keine Bedenken gegen diese Schätzung, da dieser Betrag der Abgeltung der typischen Verpflegungsmehrkosten dient. Bezüglich der Kinder der Bf. wird der Betrag allerdings im Schätzungsweg mit dem halben Wert angesetzt, da bei…
… 34, Tz 2) abgezogen. Laut Verwaltungsgerichtshof ist der Verpflegungsmehraufwand eines Abgabepflichtigen anlässlich seiner Reise in ein auswärtiges Krankenhaus grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Höhe der Verpflegungsmehrkosten kann nicht nach den Bestimmungen des § 26 Z 7 lit b EStG 1972 berechnet werden, sondern ist…
…39,60 Euro) übersteigt. Der übersteigende Betrag ist als Differenzverpflegungsmehraufwand aufgrund Kaufkraftdisparität zu berücksichtigen. Diese Methode der Ermittlung des Verpflegungsmehraufwandes infolge unterschiedlicher Kaufkraftparitäten stellt dem Grunde nach eine pauschale Schätzung der auflaufenden Verpflegungsmehrkosten (soweit diese die inländischen Verpflegungskosten erheblich überschreiten) dar. Das Gericht anerkennt diese…
…beruflicher Veranlassung entfallen. Für Letztere stellt der VwGH als Beurteilungseinheit auf den einzelnen Reisetag ab. Nur Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten für Tage mit (beinahe) ausschließlich beruflicher Veranlassung sind als Werbungskosten zu qualifizieren. Ist in diesem Sinn eine eindeutige Trennung beruflicher von privat veranlassten Reiseabschnitten nicht möglich…
…2007) summiere. Für die Familienheimfahrten werde der monatliche Pauschbetrag von 240,00 EURO und für die Verpflegungsmehrkosten infolge der doppelten Haushaltsführung werde die Berücksichtigung eines Betrages von 26,40 EURO pro Arbeitstag beantragt (somit in Höhe von 1.082,40 EURO für 2005, 6.441…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch Vertreterin, Adresse2 , über die Beschwerde vom 30.01.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Salzburg-Stadt, vom 21.01.2015 betreffend Einkommensteuer 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Univ.-Prof. Dr. Bf., G, über die Beschwerde vom 10. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. März 2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RF in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 23.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri.in in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerden vom 20.1.2017 und vom 14.2.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt XY vom 20.12.2016 und vom 17.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch fp steuerberatung gmbh & co kg, Lutterottistraße 2, 6460 Imst, gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 7.10.2011, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2009, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 10.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 03.10.2016 betreffend Einkommensteuer für 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache BFRR, GasseBF, OrtBF, über die Beschwerden vom 12.04.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA ABC vom 19.03.2010, betreffend Einkommensteuer 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und Einkommensteuervorauszahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ralf Schatzl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Juni 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Juni 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…