Aufgrund der solchermaßen erst Mitte März 2017 für die Jahre ab 2007 erfolgten Offenlegung der Kapitalerträge für die Jahre ab 2007 kann darauf geschlossen werden, dass eine Meldungsabsicht in Bezug auf die vom Bf ins Ausland verschobenen Vermögenswerte von Anfang an nicht bestanden haben wird…
Das Bundesfinanzgericht stellt daher fest, dass die anlässlich der im Jahr 2010 eingereichten zivilrechtlichen Klage gebildete Rückstellung nicht "zu Unrecht gebildet" wurde, sondern dass die Einkommensteuererklärung 2010 bloß insoweit unrichtig erstellt wurde, als der Rückstellungsaufwand nicht bei der in der Einkommensteuererklärung angegebenen Tätigkeit als Einzelunternehmer…
Die eingehobene Versicherungssteuer verbleibt nicht beim Versicherer, der nur die - ihm vom Staat übertragene - abgabentechnische Aufgabe der Berechnung, Einhebung und Ablieferung der Steuer an den Staat zu besorgen hat, ohne dass sich dadurch an deren Charakter etwas ändern würde. Nähme der Staat für die Einhebung…
Nachdem das Vorliegen eines Darlehens bzw. eines darlehensähnlichen Geschäftes dem Grunde nach bestätigt wurde (siehe Ra 2018/15/0090) stellt sich nur die Frage, wann und in welcher Höhe die Zinsen zugeflossen sind. Selbst wenn man nicht von monatlich fälligen Zinsen ausgeht, stellt der VwGH…
Sie zeigt die voraussichtliche Anzahl der 100jährigen und Älteren bei hohem, mitterem und niedrigem verwirklichten Langlebigkeitsrisiko: 9.500 ………Anzahl der 100jährigen und Älteren im Jahr 2000 in Deutschland lt. ………………..Birg/Flöthmann 105.000………
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat_X in der Beschwerdesache Erben , als Erben nach Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 22.4.2013, 30.7.2014 und 9.6.2015 gegen die Einkommensteuerbescheide des…
Zudem waren die bisherigen Gewinnbeteiligungen von vernachlässigbaren Größenordnungen: Lt. Geschäftsbericht der Muttergesellschaft des VU haben die VN zusätzlich zur ab Rentenbeginn garantierten Rente eine Beteiligung an den Bewertungsreserven des VU in Höhe von 0,15-0,25% des Deckungskapitals erhalten. Das ist eine Überschussbeteiligung, die…
Für die einkommensteuerliche Beurteilung ist wohl einzig und allein entscheidend, dass XY die der Bf. zugesicherte Verzinsung tatsächlich laufend gutgeschrieben und über ihr ausdrückliches Verlangen auch entsprechende Geldbeträge ausbezahlt hat. Da für die steuerliche Beurteilung wie oben dargelegt die wirtschaftliche Betrachtungsweise zum Tragen kommt, bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache ***Bf1*** vertreten durch Micheael Haberl, Winkler Straße 516, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 5. Juni 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 29. April 2014 betreffend Einkommensteuer 2010 und…
Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, Mitglied3 und Mitglied4 im Beisein der Schriftführerin XY in der Beschwerdesache des Bf., (vormals) vertreten durch ECL Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, Schreyvogelgasse 2/4, 1010 Wien, gegen die Bescheide…
Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag .... entspricht der Mittleren Genussscheinkapitalbindung dividiert durch die Summe aus der Mittleren Genussscheinkapitalbindung und der Mittleren Aktionärskapitalbindung. (13) Der Substanzwertsteigerungsanteil ....errechnet sich aus dem Restbetrag multipliziert mit dem.... Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag..... (5) Eine allfällige Gesellschaftsteuer in Zusammenhang mit der…
Bei Vertragsabschluss habe es keinerlei Verwaltungsmeinung oder Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Anerkennung von ausländischen Lebens- bzw Rentenversicherungsverträgen gegeben. Das BMF habe sich erst im Jahr 2010 in einem Erlass zur Frage der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums für sofort beginnende Renten geäußert (vgl. ergänzender Schriftsatz wie oben…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Wukoschitz, Mariahilferstraße 1 d, 1060 Wien gegen den Bescheid des FA für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 8. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2…
Darüber erfüllen der Antrag bzw die von der VU ausgestellten (aber dem Bf. nicht ausgehändigten Dokumente) auch aus nachfolgenden Gründen nicht den gesetzlichen Vorschriften: Der Antrag enthält nicht die Bezeichnung und Anschrift der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde gem § 252 Abs 1 Z 3 VAG…
Insgesamt kann aus dem Auftreten des Beschwerdeführers in den oben dargestellten Konstellationen nicht abgeleitet werden, dass er Weisungsrechte eines wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Stiftungsrat hatte. In zusammenfassender Würdigung ergibt sich: In seinem Erkenntnis VwGH 25.02.2015, 2011/13/0003, hat das Höchstgericht die Meinung…
1) Verfassungswidrigkeit des § 29 Abs. 6 FinStrG 2) Umfang der Bemessungsgrundlage einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG: Alle "anlässlich" einer Prüfung bekannt gegebenen Abgabenverkürzungen oder nur Abgabenverkürzungen, die hinsichtlich des vom Prüfungsauftrag umfassten Prüfungszeitraumes und der umfassten Abgaben dargelegt wurden? Höhe des sich aus…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch X, sowie durch Y, gegen die Bescheide des Finanzamtes ZZ vom 27. September 2011 und 29. Juni 2012, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
Aus den beiden Schreiben ist nicht ersichtlich, weshalb im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen der Verbindlichkeit (Verpflichtungen) ernsthaft zu rechnen ist. Vielmehr handelt es sich um einen laufenden Aufwand, der im jeweiligen Jahr anfällt. Es wird daher ein zukünftiger Aufwand, der noch…