…Beim Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) werde der Stifter ertragsteuerrechtlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst nach § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung sei bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig…
…Beim Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) werde der Stifter ertragsteuerrechtlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst nach § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung sei bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig…
…Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Außenprüfung und Nachschau wurde die Feststellung getroffen, dass zum Vermögen der Beschwerdeführerin auch eine im Jahr 2014 entgeltlich erworbene 30%ige Beteiligung an der ***AB*** GmbH (FN ***1***) gehöre, die infolge des erfolgten Widerrufs der Privatstiftung an den…
…gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit um die Tilgung gesetzlicher Ansprüche (zur Beurteilung vgl. auch VwGH 27.1.2016, 2013/13/0001). Die Zahlung des Pauschalbetrages war nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen, weshalb keine der Kapitalertragsteuer unterliegenden Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs…
…Weisungsrechte eines wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Stiftungsrat hatte. In zusammenfassender Würdigung ergibt sich: In seinem Erkenntnis VwGH 25.02.2015, 2011/13/0003, hat das Höchstgericht die Meinung der belangten Behörde geteilt, wonach, selbst wenn die in Rede stehende liechtensteinische Familienstiftung ein der österreichischen Privatstiftung…
…Zweck Verwalten eigenes Vermögen Bankkonto bei Bank-in-Züricih (*** teilweise nicht dokumenetiert) Konten beider Rubriken Besitznachweis, Verträge, Vollmachten Privatstiftung-in-Wien, Wien StiftungFL hält H-AG, Vaduz zu 100% >> AZ der H-AG am 1.9.1999 an die Privatstiftung-in-Wien gewidmet Weisungen…
…einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung (Zeitraum 2004 bis 2006) und Nachschau (Zeitraum 1/2007 bis 4/2008) wurde u.a. folgende Feststellung getroffen (vgl. Prüfungsbericht vom 06.06.2008): “Tz. 1 Nutzung B-Gasse Gemäß Vereinbarung zw. den Pflichtteilsberechtigten und der X-Privatstiftung…
…ihrem Gatten hinreichend dokumentiert ist. So erbte sie etwa auch 100% der Aktien des Ehegatten an einer in der Schweiz ansässigen seinen Namen tragenden Holding AG. Diese Aktien hat sie sodann bei Gründung der mehrfach genannten inländischen Privatstiftung dieser übertragen (gestiftet), woraus bestimmte Erträge statutengemäß…
…im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges vor, dh bei Anschaffung der Anteile an der Zielgesellschaft. In Anlehnung an die Ausführungen zur Firmenwertabschreibung war aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen des Abzugsverbots für Zinsen im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Beteiligungserwerb im Konzern nach § 12 Abs 1 Z 9…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…
…Mai 2007 wurde die Stiftung widerrufen. Am 31. Mai 2007 brachte die Bf beim Finanzamt einen Antrag gemäß § 33 ErbStG auf Rückerstattung der Schenkungssteuer in Höhe von € 55.865,47 ein und führte erklärend aus: „Der … Privatstiftung wurde durch im Folgenden angeführte Stiftungsakte…
…dass bei Auflösung einer Privatstiftung, aus den in § 35 PSG angeführten Gründen, die Stiftung als Steuersubjekt untergeht und das Vermögen an die Letztbegünstigten verteilt wird. Obwohl die Auflösung auch durch Widerruf erfolgen kann, besteht hinsichtlich der zivilrechtlichen und der steuerrechtlichen Folgen zwischen dem Widerruf und…
…sind. Voraussetzung für die Kürzung bei Widerruf einer ausländischen Stiftung (Vermögensmasse) ist, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet wurde." Aus den zitierten Rechtsvorschriften ergibt sich für den gegenständlichen Fall folgendes: Charakteristikum der Privatstiftung ist der Umstand…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf hat mit 1.12.2017 eine transparente liechtensteinische Privatstiftung gegründet und mit 27.12.2017 sein bei der Liechtensteinischen Landesbank AG (Österreich) bestehendes Depot auf das Depot der Stiftung bei derselben Bank übertragen. Die Bank hat im Zuge…
…für vergangene Jahre weiterhin nur eine 12,5 %-ige Anrechnung erfolgen solle. Sinn und Ziel der Gesetzgebung sei die Beseitigung des Thesaurierungsvorteiles durch die zuvor nur 12,5 %-ige Zwischenertragsteuer, die mit dem Budgetbegleitgesetz auf 25% angehoben worden sei. Bei Auslegung hier vorgenommenen Auslegung der…
…BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine Privatstiftung deren Stiftungszweck in der Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens…
…jedoch bei genauerer Hinsicht und wie nachfolgend gezeigt werde, nicht auf den vorliegenden Fall angewendet werden können. So sei die von der Betriebsprüfung herangezogene Entscheidung des OGH (vgl. OGH 27.02.2017, 6 Ob 122/16h), in welcher die Unwirksamkeit einer Änderung der Privatstiftung aufgrund…
…wie etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von ihren Gesellschaftern. Nach dem vorliegenden Sachverhalt (siehe Tz. 1 Unterpunkt 5 des BP-Berichts) hat sich der Bf. (der Stifter) kein Nutzungsrecht an den gegenständlichen Vermietungsobjekten vorbehalten. Durch die Übertragung des vollen Eigentumsrechts an die Privatstiftung hat…
…Stiftung im März 2009 keine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Privatstiftung gegeben, vielmehr liege bis zu diesem Datum eine unzulässige Selbstzweckstiftung vor, bei welcher eine Zurechnung der Einkünfte an den Stifter vorzunehmen sei. Ab Änderung der Statuten mit 20.03.2009 liege eine intransparente Ermessensstiftung vor…
…auf das unbestimmte, nicht nachvollziehbare Behaupten einer auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zuwendung angebracht) die Begünstigtenstellung, aus der heraus die Bf schon vor dem Streitjahr Zuwendungen von der Y Stiftung erhalten hat, vor (vgl. erneut Zorn, Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung, RdW 2016…