…bereits längst abgeschlossen gewesen und sei der Käufer bereits grundbücherlicher Eigentümer geworden, sodass die erbl. Witwe zu keiner Zeit eine Verfügungsmöglichkeit über ein Grundstück gehabt hätte. Der vorliegende Fall sei gleich zu beurteilen, wie der in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 24. September 2003 (Gz…
…sind, da die Verlassenschaft überschuldet ist, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt wurde, keine unbedingte Erbantrittserklärung und kein Antrag auf Überlassung der Verlassenschaft als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. Rechtliche Würdigung: Obliegt die Entscheidung über Beschwerden dem Senat, so können gem. …
…weil die Verlassenschaft überschuldet sei, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt worden sei, keine unbedingte Erbantrittserklärung und kein Antrag auf Überlassung der Verlassenschaft als erblos vorliege und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet worden sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: AB war in den Streitjahren 2009…
…der zu erwartenden Überschuldung des Nachlassvermögens erklärten die vom Erblasser letztwillig Bedachten am 8. Februar 2007 gegenüber dem Gerichtskommisär keine Erbantrittserklärungen abzugeben und sich ihres Erbsrechtes vorbehaltslos zu entschlagen. Nach einem Aktenvermerk des Gerichtskommisärs vom 19. Februar 2007 gab ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft X bekannt…
…Abs. 1 AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung oder ein Antrag auf Überlassung als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt…
…eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Bei der sog "Abtuung armutshalber" (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge; der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl Ritz/Koran, BAO7…
…Er ergänzte lediglich, die nicht aufbewahrten Lieferscheine nicht vernichtet zu haben. Er legte aber weiter keine Beweismittel vor. Bezüglich der Schätzungshöhe wendete der Beschwerdeführer ein, dass Nichtleistungslöhne unberücksichtigt geblieben seien. Mit den angefochtenen Bescheiden ergaben sich für den Beschwerdeführer Nachzahlungen von mehr als € 200…
…während eines Konkursverfahrens eine als Bescheid intendierte Erledigung an die Gemeinschuldnerin adressiert. Dass eine solche Erledigung unwirksam war und dass dagegen auch keine Beschwerde eingebracht werden darf, bedarf keiner neuerlichen Erörterung durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087). Erhebliche Rechtsfragen i.S…
…habe. Gegen diese Bescheide brachte der (nun verstorbene) Beschwerdeführer am 23. November 2023 das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Die Korrektur des Teuerungsabsetzbetrages stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar. Auch seien die zu den Einkommensteuerbescheiden beigefügten Lohnzettel ident. Fehlende Wiederaufnahmegründe seien in der Beschwerdevorentscheidung nicht nachholbar. Mit Beschwerdevorentscheidungen…
…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keine Rechtsfragen aufgeworfen worden sind, denen im Sinne des Art. 133…
…des Notars vom 23.11.2018. Darin wurde mitgeteilt, dass bezüglich der Verlassenschaft nach der Bf. keine Abhandlung stattgefunden habe. Über Anfrage des Bundesfinanzgerichtes an den Notar wurde präzisiert, dass das Nachlassvermögen nach der am 02.05.2017 verstorbenen Bf. im Außerstreitverfahren XXX beim Bezirksgericht…
…rechtlicher Hinsicht ergibt sich daraus Folgendes: Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz5, BAO § 97 Tz.1)…
…Mag. Payer, gegen die Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerbescheide 2015 wurde die antragskonforme Veranlagung beantragt. Der Vertreter wandte ein, dass die Bescheide keine Begründung enthalten. Der Verweis auf eine nicht näher spezifizierte Niederschrift und Außenprüfung ersetze, ebenso wie der pauschale Verweis auf einen Akteninhalt, nicht eine Begründung…
… 30 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 112/2012 lautet auszugsweise: (1) Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte…
…677.239,15 überschuldet ist. Mit den Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs, die Entschädigung der Verlassenschaftskuratorin und die Gebühren der beiden Sachverständigen (jeweils lediglich in einem Teilbetrag) abgedeckt. Da keine Einantwortung stattgefunden hat, hat kein Erbe die Rechtsnachfolge nach dem Bf…
…Servitutsvertrages und Bestandsvertrages als Hälfteeigentümer landwirtschaftlicher Agrar- und Grundflächen Entschädigungszahlungen von der B.u.I AG zugeflosssen waren. Nachdem der Bf. für das Jahr Jahr keine Einkommensteuererklärungen eingereicht hat, setzte das Finanzamt aufgrund der vorhandenen Urkunden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Schätzungswege fest…
…Vielmehr lässt sich aus dem Beschluss, mit dem eine kridamäßige Verteilung vorgenommen wurde, ableiten, dass gerade keine Erbserklärung abgegeben wurde und das Verlassenschaftsverfahren mit der kridamäßigen Verteilung beendet wurde. Hat kein Erbe eine Erbserklärung abgegeben, kann die in § 810 ABGB vorgesehene Vertretungsfunktion nicht ausgeübt werden…
…Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. November 2016). Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger. Bei der sog „Abtuung armutshalber“ ( § 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt ( § 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft…
…nicht bereits im Veräußerungs- oder Aufgabegewinn bzw im zeitlich unmittelbare vorgelagerten Übergangsgewinn zu erfassen seien. Im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns nicht berücksichtigte Forderungen oder Verbindlichkeiten seien keine nachträglichen betrieblichen Einkünfte, sondern könnten allenfalls im Zuge einer Wiederaufnahme des Verfahrens berücksichtigt werden (Doralt…
…Verwahrer", der in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrages oder eines Gesellschafterbeschlusses durch das Gericht bestimmt wird, kann es sich um einen Gesellschafter oder um eine dritte Person handeln. Keine Liquidation findet im Falle des Konkurses einer Gesellschaft statt (vgl. Haberer/Zehetner in Straube (Hrsg), GmbHG …