…die Amtspartei ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das Bundesfinanzgericht eine derartige Bestellung nicht als geboten erachtet. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…Beschluss kann nur der Amtspartei zugestellt werden, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das Bundesfinanzgericht eine derartige Bestellung als nicht geboten erachtet. Auch eine mündliche Verhandlung kann nicht stattfinden, weil die Verlassenschaft - mangels…
…die Amtspartei ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das Bundesfinanzgericht eine derartige Bestellung als nicht geboten erachtet. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…C [2021]). Eine juristische Person bedarf eines Vertreters. Dies kann ein über den Tod hinaus Bevollmächtigter, ein erbserklärter Erbe oder ein Verlassenschaftskurator sein. Hat kein Erbe eine Erbserklärung abgegeben, so kann die in § 810 ABGB vorgesehene Vertretungsfunktion nicht ausgeübt werden. Mit der Einantwortung erfolgt der…
…Der gegenständliche Beschluss ergeht daher nur an die Amtspartei, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschatskurators nicht zugestellt werden kann. Da im vorliegenden Fall somit keine Rechtsnachfolge eingetreten ist, war das Verfahren einzustellen. Eine Übermittlung des Beschlusses des Bezirksgerichtes…
…Amtspartei ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne eine (neuerliche) Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das Bundesfinanzgericht eine derartige Bestellung nicht als geboten erachtet. Zur Unzulässigkeit einer Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
…Finanzamt) ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne eine Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das BFG eine derartige Bestellung nicht als geboten erachtet. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…677.239,15 überschuldet ist. Mit den Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs, die Entschädigung der Verlassenschaftskuratorin und die Gebühren der beiden Sachverständigen (jeweils lediglich in einem Teilbetrag) abgedeckt. Da keine Einantwortung stattgefunden hat, hat kein Erbe die Rechtsnachfolge nach dem Bf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde vom 24. April 2013 der Beschwerdeführerin Bf, gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2009 - 2011 des Finanzamtes beschlossen: I) Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4…
…die Bestellung eines Verlassenschaftskurators vermeidbare Kosten und hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde, wird von einem Antrag auf Bestellung mangels Erforderlichkeit Abstand genommen. Das Beschwerdeverfahren ist daher einzustellen. Dieser Beschluss kann rechtswirksam nur an die Amtspartei ergehen, weil an die Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt…
…fälschlich als "Erbe n. ***Bf1***" titulierten Abgabenkonto StNr ***BF1StNr1*** des ruhenden Nachlasses vermag einen (notwendigen) Gerichtsbeschluss über eine Bestellung zur Verlassenschaftskuratorin nicht zu ersetzen. Da die rechtswirksame Empfangnahme einer Entscheidung des BFG durch die Verlassenschaft ohne einen gerichtlich bestellten Kurator nicht möglich ist (§ 1034 Abs…
…2010/15/0096; VwGH 9.9.2015, Ro 2014/16/0031). Somit ist ein Bescheid nach dem Tod des Erblassers über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator, Erbenmachthaber oder den bzw. die erbserklärten Erben) und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Beschwerdesache Verlass nach W.M senior, verstorben am tt.mm.jjjj, vertreten durch C.W Stb. GmbH, A.Str 2, St.A gegen den Bescheid des Finanzamtes U.L.O vom B.D…
…ohne GesamtrechtsnachfolgerIn. Dadurch gingen keine verfahrensrelevanten Rechte oder Pflichten und insbesondere keine verfahrensrechtlichen Rechtspositionen auf Rechtsnachfolger über. Auch Hinweise auf das Vorliegen einer über den Tod hinauswirkenden gewillkürten Vertretungsbefugnis für den Bf im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren kamen nicht hervor. Ebenso wenig wurde die Bestellung eines Verlassenschaftskurators…
…Amtspartei ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne eine (neuerliche) Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das BFG eine derartige Bestellung nicht als geboten erachtet. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
…Beschluss kann daher rechtswirksam nur an die Amtspartei ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne (neuliche) Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden könnte und das BFG eine derartige Bestellung nicht als geboten erachtet. 3. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…BAO), welche den Fall einer Antragsermächtigung ohne Partei- oder Vertreterstellung nicht kennen. Weshalb die Abgabenbehörde selbst Partei des Verlassenschaftsverfahrens sein müsste oder nicht sein sollte bzw aufgrund welcher Rechtsprechung (Zitate fehlen) die Gleichstellung der Beschwerdeführerin mit einem erbantrittserklärten Erben oder einem Verlassenschaftskurator gegeben sein sollte…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…
…die Amtspartei ergehen, weil aus den bereits genannten Gründen an die Verlassenschaft ohne Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht zugestellt werden kann und das Bundesfinanzgericht eine derartige Bestellung nicht als geboten erachtet. Zur Unzulässigkeit einer Revision Das Verwaltungsgericht hat im Spruch seines Beschlusses auszusprechen, ob die Revision…
…Da der Bf. keinen Rückzahlungsantrag gestellt hatte, hätte der mit Beschwerde bekämpfte Abweisungsbescheid vom 7. April 2022 nicht erlassen werden dürfen. Richtigerweise hätte die Systemmeldung ohne bescheidmäßige Erledigung storniert werden müssen, da diese kein Anbringen darstellt. Die Abgabebehörde nahm, mit Erlassung dieses Abweisungsbescheides, sohin eine…