…einseitiges Rechtsgeschäft, wie die nur einseitig abzugebende, rechtlich erhebliche Erklärung, ein aus einem vereinbarten Optionsvertrag zustehendes Optionsrecht oder ein dem Erklärenden zustehendes Aufgriffsrecht ausüben zu wollen, erfülle den steuerpflichtigen Tatbestand, weil durch die Ausübungserklärung ein Übereignungsanspruch gegenüber dem jeweils Verpflichteten zivilrechtlich begründet werde (vgl. VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache der Bf., W, vertreten durch Böck & Kus Wirtschaftstreuhänder GmbH, Lainzer Straße 53, 1130 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk in Wien vom 11…
… die Entscheidung, das Optionsrecht auszuüben, ist damit von der Kursentwicklung abhängig (vgl. Doralt, EStG 11, § 3 Tz 91/19). Wird daher eine Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis eingeräumt, so liegt darin…
…Abs. 4 GebG auf Optionen anzuwenden. Für den gegenständlichen Fall bedeutet das, dass vom Finanzamt bei der Bemessung der Gebühr auch der Wert der vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeit zu Recht miteinbezogen wurde (UFS 30.11.2006, RV/2012-W/06, UFS 28.8.2008, RV…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
In diesem Zusammenhang ist zwar festzuhalten, dass der Beschwerdeführer gegen Ende des Beschwerdeverfahrens - nach seiner (nicht rechtskräftigen) finanzstrafrechtlichen Verurteilung einräumte -, dass jene Zuflüsse, die die Außenprüfung ermittelt hatte, grundsätzlich steuerpflichtig waren. Er wirkte ab diesem Zeitpunkt auch bei der Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes mit und…
…den Bf. im Jahr 2008 - Vermögensverwaltung oder gewerblicher Wertpapierhandel, 2. Einkommensteuerliche Beurteilung des Verzichts auf ein Optionsrecht gegen Entgelt im Jahr 2008 in Höhe von € 150.000,00, 3. Honorar in Höhe von € 46.000,00 für die Einräumung des befristeten Rechts, die…
…Die Beifügung einer solchen Potestativbedingung bedeutet somit, dass die Gebühr von dem Entgelt zu entrichten ist, das auf die Summe der ursprünglich vereinbarten Zeit und der vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten entfällt (vgl. etwa bereits VwGH 19.1.1994, 93/16/0159). Im Beschwerdefall ist somit…
…gegeben. Für den gegenständlichen Fall bedeutet das, dass von der Abgabenbehörde erster Instanz bei der Bemessung der Gebühr auch der Wert der vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeit zu Recht miteinbezogen wurde. Die Bf hat im Verfahren glaubwürdig dargelegt, sowie durch Vorlage der Umsatzaufstellungen für die Jahre…