…Co KG) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten Mitunternehmerschaft (doppelstöckige Mitunternehmerschaft). Als Vergütungsempfänger können nur die hinter der zweiten Mitunternehmerschaft stehenden Personen angesehen werden (Durchgriff durch eine gesellschaftsrechtlich beteiligte Mitunternehmerschaft auf deren Gesellschafter, VwGH 17.6.92, 87/13/0157…
…Co KG) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten Mitunternehmerschaft (doppelstöckige Mitunternehmerschaft). Als Vergütungsempfänger können nur die hinter der zweiten Mitunternehmerschaft stehenden Personen angesehen werden (Durchgriff durch eine gesellschaftsrechtlich beteiligte Mitunternehmerschaft auf deren Gesellschafter, VwGH 17.6.92, 87/13/0157…
…stille Gesellschafterinnen) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten Mitunternehmerschaft (doppelstöckige Mitunternehmerschaft). Als Vergütungsempfänger können nur die hinter der zweiten Mitunternehmerschaft stehenden Personen angesehen werden (Durchgriff durch eine gesellschaftsrechtlich beteiligte Mitunternehmerschaft auf deren Gesellschafter, VwGH 17.6.92, 87/13/0157…
…Abgrenzung, Art 19 ). Beiden Verteilungsnormen ist gemeinsam, dass sie die Verteilung der Besteuerungsrechte an "Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen" regeln. Vergütungsempfänger ist beide Male eine natürliche Person, was in Art 19 (2) lit a OECD-MA auch explizit zum Ausdruck kommt. (vgl hierzu Dommes, Pensionen im…
…nicht in einem Dienstverhältnis zur Körperschaft stehenden Organwalter von Körperschaften öffentlichen Rechts (VwGH 24.09.2008, 2006/15/0324). Ausschlaggebend ist, ob der Vergütungsempfänger nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, die für die öffentlich-rechtliche Körperschaft maßgebend sind, als Funktionär oder Organ angesprochen wird. Entscheidend ist…
…werden. Es darf daher nicht ohne weiteres ein Haftungsbescheid an den inländischen Vergütungsschuldner erlassen werden, sondern es muss vorher ermittelt werden, ob der Vergütungsempfänger tatsächlich bloß beschränkt steuerpflichtig ist. Die Behörde muss somit den Nachweis führen, dass der Einkünfteempfänger in Österreich nach den Kriterien des …
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass zwar die Abgabenbehörde grundsätzlich die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, trifft, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und die für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B KG, Straße, Ort, vertreten durch GF, Straße1, Ort gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Land vom 05.09.2014, betreffend die Feststellung der Einkünfte § 188 BAO zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-GmbH-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 25.01.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.01.2018 betreffend Einkommensteuer 2016 zu Recht erkannt…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 18.01.2013 betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2008 bis 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lafer + Partner Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Business Park 4, 8200 Gleisdorf, über die Beschwerden vom 28. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA Gesellschaft m.b.H., Adresse, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder V, Steuerberater, Adresse1,gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. Oktober 2011, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und des Säumniszuschlages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KLEINBROD Steuerberatung GmbH, Rohrbach 31, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 07.02.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26. Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamt Wien 1/23 vom 15. Juni 2010, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005, 2006 und 2007 zu…