IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Bernhauser LL.M., Schmerlingplatz 3, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Straf-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe…
…nämlich durch den Umstand, dass diese Fakten vom Landesgericht als nicht in die gerichtliche Zuständigkeit fallend wahrgenommen worden sind. Wie auch immer, als Ergebnis der gerichtlichen Überlegungen fehlt jedenfalls ein entsprechender Verfolgungsvorbehalt im Urteil des Landesgerichtes vom 6. Oktober 2015, womit die Staatsanwaltschaft nach Vorliegen…
…Basis der zitierten Anklageschrift in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Leoben wird für den Fall, dass die Abgabenhinterziehungen noch nicht verhandelt werden können, überdies für eine weitere Strafverfolgung der Ausspruch eines ausdrücklichen Verfolgungsvorbehaltes durch den Schöffensenat im Urteil gemäß § 263 StPO erforderlich sein (vgl. Fabrizy…
Voraussetzung für einen Sicherstellungsauftrag ist, neben der Gefährdung oder Erschwernis der Einbringung der Abgabe, die Verwirklichung eines abgabenpflichtigen Tatbestandes. Das Finanzamt vertritt dazu in seiner Beschwerdevorentscheidung vom 31.3.2017, dass Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse, vertreten durch V, Adresse, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 7. Juli 2014, Zahl: 520000/aaa/8/2013, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom 3…
Aus diesen Unterlagen gehe hervor, dass der Beschwerdeführer in einer 30 m2 Mietwohnung lebe, sodass die Grundsteuer (land tax) beim Hauseigentümer anfalle. Da Mieter und Hausbesitzerin unter einem Dach leben würden (house in multiple occupation), treffe die Kommunalsteuer (council tax) ausschließlich den Vermieter. Auf Basis…