…die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, habe das verfahrensgegenständliche Fahrzeug im Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingebracht und in Lauterach an C. übergeben, obwohl dieser wegen seines Wohnsitzes in der Union den PKW nicht verwenden durfte. In der gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde brachte die…
…558 ZK-DVO in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben übergeführtes Fahrzeug weder verliehen, vermietet, verpfändet oder abgegeben noch einer in der Union ansässigen Person zur Verfügung gestellt werden. Durch die Überlassung des Fahrzeuges an seinen in Österreich wohnhaften Bruder…
…besondere Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen - setzt die (nachträgliche) Gewährung einer Befreiung eine gesonderte Entscheidung (Grundlagenbescheid) des zuständigen Zollamtes nach § 185 BAO voraus (§ 87 Abs. 1 Z 1 Buchst. b ZollR-DG). Die Anmeldung zur Überlassung in das besondere Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger…
…der dem Verwaltungsakt zu entnehmenden Ermittlungsergebnisse des Zollamtes sowie unter Bedachtnahme auf den geschilderten Ablauf des abgabenrechtlich relevanten Geschehens erachtet es das Bundesfinanzgericht als erwiesen, dass die im konkreten Einzelfall zu würdigenden Wohnsitzverhältnisse des Bf. nicht gegen eine rechtmäßige Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung…
…Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art. 141 ZK nach dem Ausschussverfahren festgelegt. Die betreffend Beförderungsmittel ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Artikeln 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 der…
…mit einem im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr im Sinne des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO dar. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…im Zuge der Einreise in das Zollgebiet auch alle Voraussetzungen des Art. 558 Abs. 1 Buchst. b) ZK-DVO erfüllt. Abgesehen von den in Art. 560 ZK-DVO genannten Ausnahmen, darf ein nach Art. 558 ZK-DVO in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger…
…die Rückerstattung der für den in Rede stehenden PKW vorgeschriebenen Eingangsabgaben beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde Nachstehendes erwogen: 1) Rechtsgrundlagen: Gem Art 137 Zollkodex können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art. 141 ZK nach dem Ausschussverfahren festgelegt. Die betreffend Beförderungsmittel ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Art. 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 der…
…Gestellung sowie die Annahme der Zollanmeldung und die Überlassung galten damit nach Art. 218 UZK-IA als erfüllt, da im Einfuhrzeitpunkt die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 212 Abs. 3 UZK-DA unstrittig vorlagen. Die bloße Absicht, eine in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführte Ware anders…
…Das Goldarmband der Beschwerdeführerin (als persönlicher Gebrauchsgegenstand bzw Ware nach Art 136 Abs 1 Buchst b UZK-DA) wurde daher durch bloßes Passieren der Zollstelle in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt. Somit ist nach den oben zitierten Bestimmungen für die vorübergehende Verwendung des Goldarmbandes…
…das Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung…
…aus den von der Zollbehörde vorgelegten Verwaltungsakten. IV.) Rechtslage Gemäß Art. 137 Zollkodex (ZK), Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992, können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung…
…die Überführung der Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder…
…von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 558 Abs. 1 ZK‑DVO wird die vorübergehende Verwendung mit…
…sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln (Kapitel 5, Abschnitt…
…der vorübergehenden Verwendung können Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne dass sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der…
…den streitgegenständlichen PKW für berufliche Fahrten in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Fahrzeughalter im In- und Ausland zu benutzen. III. Rechtslage: Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen lauten in der hier anzuwendenden Fassung auszugsweise wie folgt: Artikel 137 ZK: Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nichtgemeinschaftswaren…
…Ergebnisse der Beweisaufnahme zur Kenntnis gebracht und ihm Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der Bf. äußerte sich dazu nicht. 4.) Rechtslage Gemäß Art. 137 Zollkodex (ZK), Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992, können im Verfahren der vorübergehenden Verwendung Nichtgemeinschaftswaren…
…und unter welchen besonderen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Die betreffend Beförderungsmittel ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Artikeln 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, der Zollkodex-Durchführungsverordnung. Gemäß…