IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Herbert Schrettl und Partner SteuerberatungsgmbH, Madersbacherweg 26, 6300 Wörgl I. gegen den Bescheid vom 29. Oktober 2012 betreffend Wechselgebühr gemäß § 33 TP…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 26.3.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
***Bf*** hat diesen Vertrag erst - überraschend - während der Schlussbesprechung vorgelegt. Überraschend deshalb, weil von diesem Vertrag in keiner der vorliegenden sehr umfangreichen Unterlagen die Rede war: weder im vielseitigen Akt der Staatsanwaltschaft, noch in der Buchhaltung oder den Unterlagen der CEE, noch in den ebenso…
‚(4) Als Veräußerung im Sinne des Absatzes 1 gilt auch die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, und die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes. In diesen Fällen ist als Veräußerungspreis der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri1 und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in den Beschwerdesachen Bf., Adr., vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern vom 23. November 2010, ErfNr. 1/2010 (RV/7102013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. März 2019 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch NameVertreter, AdresseVertreter, über die Beschwerde vom 14.01.2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 2012 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker, im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25. Jänner 2018 über die Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Es erschließe sich nicht gänzlich, wieso lediglich bei zinstragenden Kryptowährungen eine analoge Anwendung der Rechtsprechung des VwGH zu Fremdwährungen möglich sein sollte. In der Beantwortung des Auskunftsersuchens werde ausgeführt, dass in diesem Fall aufgrund des Vorhandenseins eines Gläubigers eine Forderung und bei nicht zinstragenden Kryptowährungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter C in der Beschwerdesache HK, vertreten durch PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH, Kalvarienberggasse 10a, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 31.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 01.06.2017…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11.01.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4.12.2017 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 37 vom 10.11.2017 betreffend Ausgleichsabgabe zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…