IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1Adr***, über die Beschwerde vom 19. Oktober 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 20. September 2016 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 19. April 2017 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 14. März 2017 für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 28. Dezember 2017 der Beschwerdeführerin BF, Anschrift_aktuell vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Dr. Winkler - Mag. Perterer & Partner KG, Steuerberatungsgesellschaft, 6370 Kitzbühel, Josef Pirchl Straße 5 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache Karl A., A-Straße 1, 3XXX A-Stadt, vertreten durch Steuerberater, XGasse1, 3XXX A-Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 18. Mai 2015, 22 000/0000…
…weil sie aufgrund des niedrigen Anschaffungspreises davon ausging, dass ein späterer Veräußerungsüberschuss den drohenden Mietausfall jedenfalls übersteigen wird. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die beschwerdeführende Partei mit der Erzielung eines Gesamtüberschusses aus der reinen Vermietung und somit ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus der Veräußerung…
…I Nr. 22/2012, insbesondere dadurch gerechtfertigt, dass ein Veräußerungsüberschuss im Privatvermögen außerhalb der Spekulationsfrist steuerlich nicht erfasst wurde. Die unterschiedlichen AfA Sätze (Rechtslage ab 1.4.2012) sind im Hinblick auf die Nachweisbarkeit einer kürzeren Nutzungsdauer verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFG 16.6.2016, RV…
…dieser Rechtsprechung abzugehen. Die von der Lehre vertretene Rechtsansicht, dass ein fiktiver Veräußerungsüberschuss bei einer Prognoserechnung zwecks Liebhabereibetrachtung zu berücksichtigen ist, wird daher vom Verwaltungsgerichtshof de dato nicht geteilt. Die einzige verbindliche Rechtsquelle für die Auslegung von Gesetzen sind die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes. Das Bundesfinanzgericht…
…bestand. 2. Gang des Verwaltungsverfahrens Der Vorgang der Veräußerung durch die A sei der Abgabenbehörde anlässlich der Abgabe der Steuererklärungen am 30.06.2014 schriftlich offengelegt worden. Mit dem bekämpften Bescheid habe die Abgabenbehörde den vollen Veräußerungsüberschuss den Einkünften aus privater Grundstücksveräußerung im Sinne von §…
…eigene Einkunftsquelle vorliege. Mit der neuen Rechtslage werde nun auch im außerbetrieblichen Bereich die Reinvermögenszugangstheorie vertreten. Aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips sowie der zwingenden Steuerbarkeit des Veräußerungsüberschusses spreche vieles für deren Einbeziehung in die Liebhabereibetrachtung (Prodinger, Veräußerungsüberschuss bei Liebhabereibetrachtung in SWK 14/15, 2015, S 705 ff…
…Die Pauschalanschaffungskosten seien somit gemäß § 30 Abs 4 EStG in der Höhe von 285.950,- Euro (86% des Veräußerungserlöses) anzusetzen. Nach dieser Rechnung betrage der Veräußerungsüberschuss 46.550,- Euro. Bei der pauschalen Einkünfteermittlung gemäß § 30 Abs 4 EStG sei ein weiterer Abzug von tatsächlichen Aufwendungen…
…Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die Werbungskosten sind bei Spekulationsgeschäften nicht im Jahr ihrer Bezahlung zu berücksichtigen sondern vom Veräußerungsüberschuss bei dessen Zufließen abzuziehen (VwGH 16.11.1993, 93/14/0124). Werbungskosten dürfen bei der Einkünfteermittlung nicht abgezogen werden, wenn sie abzugsschädlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerden vom 13. Juni 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 10. Juni 2016 betreffend Einkommensteuer 2013 und 2014, Steuernummer ***BfStNr***, zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***1*** den Richter ***2***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Stempfer, über die Beschwerde vom 10. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Februar 2021 betreffend Einkommensteuer 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, diese vertreten durch RA ***A***, über die Beschwerden vom 23.10.2009 und 8.5.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr FA Österreich), dieses vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerden vom 28.04.2011 gegen die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2004 bis 2008 sowie gegen die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2004 bis 2008 der belangten Behörde…