…an einem externen Seminar „Präferenzrecht“ teilgenommen. Für die Überprüfung, ob entsprechende Unterlagen/Ursprungsnachweise vorlagen, sei sie weder zuständig noch verantwortlich gewesen. Es sei arbeitsteilig vorgegangen worden. Ursprungsnachweise seien der Beschwerdeführerin gar nicht vorgelegt worden. Für ein allfälliges Organisationsverschulden könne sie nicht zur Verantwortung gezogen werden.…
…nicht eingelangt. Ein zweites Schreiben sei an die indische Zollverwaltung übermittelt worden. Für die in der Beilage 4 angeführten Zollanmeldungen sei eine nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen nicht eingeleitet worden, zumal es sich um idente Ursprungserklärungen gehandelt habe und diese vom selben Ausführer stammten. Weil das…
…Ursprung der betreffenden Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen der Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.06.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich…
…dass es dem Ausführer nicht gelungen sei, den Ursprung der betreffenden Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen der Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 01. sowie vom 04. und 05.06.2007 wurden die…
…Ursprung der betreffenden Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 01.06.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich…
…Ursprung der betreffenden Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen der Produktcodes 0202 3090 400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.06.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich…
…betreffenden Erzeugnisse in der Gemeinschaft nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen der Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 06.06.2007 und vom 22.02.2008 wurden die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen. Die Rückforderungen gegenüber dem Ausführer sind…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen der Produktcodes 0201 3000 9150 und 9100 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0202 3090 400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0202 3090 400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…
…nachzuweisen. Dieser Ursprungsnachweis sei bei Erzeugnissen des Produktcodes 0201 3000 150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009…