…der Lebensinteressen dieser Personen bildet; vgl. zB VwGH 24.4.1996, 96/15/0006) in Österreich (Gd Y, D-Straße-cc) von seinem Beschäftigungsort in A so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Was das Kriterium der Unzumutbarkeit der…
…außerhalb des Beschäftigungsortes privat veranlasst ist. Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung sind die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort und die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnort. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf…
…Eine für die Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten erforderliche Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz liegt demnach im Beschwerdefall nicht vor. Zu dem von der belangten Behörde vorgelegten Ergebnis einer mit dem vom Bundesministerium für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellten…
…täglichen Rückkehr grundsätzlich dann aus, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Dabei sei auf das tatsachlich benutzte Verkehrsmittel abzustellen. Die Verwaltungspraxis gehe hinsichtlich der Unzumutbarkeit…
…unzumutbar erachtetes Ausmaß. Nach der Verwaltungspraxis (Verweis auf VwGH 31.7.2013, 2009/13/0132) ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 km entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt. In begründeten…
…Familienwohnsitz des Beschwerdeführers in Ungarn und dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schlafplatz in Wien beträgt gemäß der auf Google Maps schnellsten verfügbaren Route 229 km. Dadurch ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr als gegeben anzusehen. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom…
…in der privaten Lebensführung als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe)Partners haben (siehe VwGH 22.2.2000, 96/14/0018 sowie VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296 mit Hinweisen auf Vorjudikatur). Eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
… VwGH 24.11.2011, 2008/15/0235). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Im gegenständlichen Fall liegt…
…weil der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukommt, nicht zugemutet werden kann. Nach Rz 342 LStR 2002 ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz jedenfalls dann…
…eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr bei einer Entfernung von mehr als 80 km und einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde vorliege. Vom "Gesetzgeber" werde ausgeführt, dass bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsorts keine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der Ehepartner…
…Rechtsprechung). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Im Streitfall ist der Familienwohnsitz der Beschwerdeführerin 620 km von…
…Tätigkeit ein weiterer Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz vorliegt, kann im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Entfernung zwischen den Arbeitsorten und dem Familienwohnsitz dahingestellt bleiben. Die Nichtanerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung und der mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzten…
…0132, ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 km entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die…
…verstehen. Nach der Rechtsprechung ist die tägliche Rückkehr grundsätzlich zumutbar, wenn der Wohnort vom Beschäftigungsort nicht mehr als 120 km entfernt ist (vgl. Kovacs in Doralt/Kirchmayr/Zorn, § 26, Rz. 53). Insbesondere setzt der Tatbestand der Dienstreise wegen Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Dienstort zum…
…gelegen. (Un)Zumutbarkeit der tägliche Rückkehr: Wie aus den oben zitierten VwGH-Erkenntnissen vom 31.07.2013, 2009/13/0132, und 10.02.2016, 2013/15/0236, ersichtlich, hat seit dem mit 13. Jänner 2013 abgeschlossenen UFS-Verfahren die Beurteilung, wann bei der Fahrtstrecke und…
…wobei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ihre Ursache auch in der privaten Lebensführung haben kann (vgl. VwGH 20.12.2018, Zl. Ra 2016/13/0016). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort…
… VwGH 24.11.2011, 2008/15/0235). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes…
…sodass davon auszugehen ist, dass dort der Familienwohnsitz liegt. Da dieser Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 km entfernt ist und die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt, ist auch die Voraussetzung der Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zweifellos erfüllt. Zu prüfen ist, ob dem Bf…
…Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…