…Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Abs. 2 leg. cit. zufolge ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder…
…vom 17. Juni 2013 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Mai 2013 betreffend Kapitalertragsteuer für das Jahr 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Erst nach mehrfacher Intervention, zuletzt Stellung eines Devolutionsantrags an den Unabhängigen Finanzsenat für das Bundesland Wien vom 06.03.2013 wurde nunmehr der bekämpfte Bescheid vom 03.04.2013 erlassen. Hier wird abermals auf den Abweisungsbescheid vom 04.10.2011 dessen unrichtige rechtliche Beurteilung bereits…
…18. März 1996 erlassen und erwuchsen in Rechtskraft). Daraus folgt die Unzulässigkeit der Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 92 BAO für den gegenständlichen Fall (abgesehen davon könnte selbst bei Zulässigkeit eines solchen im vorliegenden Fall darin ohnehin nur das Vorliegen von Festsetzungsverjährung (absoluter Verjährung) ausgesprochen werden)…
…ist zur Stellung eines solchen Antrages aus den genannten Gründen nicht berechtigt. Gemäß § 264 Abs 4 lit e BAO ist § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit) für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Die Zurückweisung hat durch das Verwaltungsgericht mit Beschluss zu erfolgen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…erlassen, wenn die Eingabe von vorneherein offenkundig aussichtslos ist. (Vgl. Ritz, BAO5, RZ 15 zu § 85). Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als unzulässig zurückzuweisen. (Vgl. VwGH vom 30.5.2001, 2000/13/0195…
…jener auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Zuständigkeit des BFG Nach der Bestimmung des § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als…
…1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6) Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von…
…Zu Spruchpunkt 2: Unzulässigkeit der Revision Gemäß § 25a Abs. 2 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts ist…
…248 Tz 16 mit Hinweisen zur Rechtsprechung) Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. V. Unzulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision unzulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…gestellten Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Entscheidung durch den Senat zurück. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31.12.2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden…
…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 323 Abs 37 BAO tritt § 303 BAO in dieser Fassung mit 1.1.2014 in Kraft und ist, soweit er Beschwerden betrifft, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen (und Devolutionsanträge) anzuwenden…
…(Unzulässigkeit der Revision) Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art 133…
…(Unzulässigkeit der Revision) Gemäß § 25a Abs 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art 133…
…weshalb spruchgemäß zu entscheiden war Zur Unzulässigkeit der ordentlichen Revision ist festzustellen: Gemäß § 280 Abs.1 lit.d BAO haben Ausfertigungen von Erkenntnissen und Beschlüssen der Verwaltungsgerichte den Spruch einschließlich der Entscheidung, ob eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof nach Art.133 Abs.4 B-VG zulässig…
…soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz…
…wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. 5 Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche…
…habe bloß die Unrichtigkeit der Schätzung behauptet und Abgabenerklärungen bzw. einen Jahresabschluss 2009 eingebracht. Dies stelle jedoch kein substantiiertes Vorbringen hinsichtlich der Unrichtigkeit der Schätzung dar. Auch eine Unzulässigkeit der Schätzung sei nicht behauptet worden. Gemäß § 115 BAO habe die Abgabenbehörde die abgabenpflichtigen Fälle zu…
…ZollR-DG idF BGBl I 76/2011 einen neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, über den das Zollamt nunmehr unabhängig vom vorliegenden Erkenntnis von Neuem abzusprechen hat. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Das hier gegenständliche Schreiben des Beschwerdeführers ist seinem Sinn nach zweifelsfrei als Vorlageantrag zu qualifizieren. Die Frist für die Einbringung eines solchen Antrages beträgt einen Monat ab Zustellung der Berufungs(Beschwerde)vorentscheidung. Gemäß …