…Die Beschwerdeführerin hat nun das wiederholt ausübbare Recht, durch bauliche Maßnahmen eine Fläche im Ausmaß von bis zu 1000 m² zur Schaffung einer separaten Einheit vom Mietobjekt abzutrennen, sowie ein bis 30.6.2026 ausübbares und bis 30.6.2046 befristetes Untervermietrecht (Pkt. 9. lit…
… 228 Abs. 2 UGB bzw. § 15 AktG oder sonstige Dritte unterzuvermieten (Untervermietrecht). 6.3 […] Beide Vertragsparteien verzichten hiermit aus diesem Grund ausdrücklich auf ein vorzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 1120 ABGB. § 10 Versicherung 10.1 Der Mieter verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang für das…
… 228 Abs. 2 UGB bzw. § 15 AktG oder sonstige Dritte unterzuvermieten (Untervermietrecht). 6.3 […] Beide Vertragsparteien verzichten hiermit aus diesem Grund ausdrücklich auf ein vorzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 1120 ABGB. § 10 Versicherung 10.1 Der Mieter verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang für das…
… 228 Abs. 2 UGB bzw. § 15 AktG oder sonstige Dritte unterzuvermieten (Untervermietrecht). 7.3 […] Beide Vertragsparteien verzichten hiermit aus diesem Grund ausdrücklich auf ein vorzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 1120 ABGB. § 11 Versicherung 11.1 Der Mieter verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstrasse 22 A, 4020 Linz , über die Beschwerde vom 21.03.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel zu ErfNr.: xxx…
Dem ist entgegenzuhalten, dass das Baurecht gemäß § 1 Abs. 1 BauRG das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht darstellt, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht selbst stellt keine Sache, sondern ein dingliches Recht sui generis dar. Von seinem Inhalt her ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Natalie Brennsteiner, den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr, BEd und Christine Höll, B.iur.oec, LLM oec, in der Beschwerdesache ***Bf*** (RNF d ***T_OG***), ***Bf_Adr…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des DI H**** E****, [Adresse], StNr **_***/****, vertreten durch Keber & Keber Steuerberatungs-GmbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2, vom 6.7.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache XY_Mitbes gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 18.4.2012, vertreten durch FA_Vertr betreffend Feststellung von Einkünften für 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der E***M*** und Mitbesitzer, Xstraße***NÖ***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 9.5.2017 betreffend die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf.., Adr., vertreten durch Dr. Zsizsik & Dr. Prattes, Rechtsanwälte OG, Hauptplatz 23, 8600 Bruck a. d. Mur gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. Juli 2013…
Gelangt die Behörde in freier Beweiswürdigung zu der Überzeugung, dass die zwischen nahen Angehörigen geschlossene Vereinbarung den oben angeführten Kriterien nicht entspricht bzw dass sie nicht bzw nicht fremdüblich umgesetzt wurde, ist in der Gebäudeüberlassung keine entgeltliche Nutzungsüberlassung zu erblicken. Die Entgelte unterliegen nicht der…
12. Der Bf. monierte im Schreiben vom 18.4.2016, es bestünden Widersprüche zu den Feststellungen des Prüfers im Bericht vom 28.2.1994 und den Feststellungen im Bericht vom 6.10.1995, unterließ allerdings eine nähere Ausführung und eine Gegendarstellung dazu. Tatsache ist, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, Str, 11 C, vertreten durch D, über die Beschwerde vom 8.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes E betreffend die Einkommensteuer 2006 und 2007 mit Ausfertigungsdatum 12.7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Gittmaier Wirtschaftsprüfung + Steuerberatung GmbH, Marktplatz 2, 4910 Ried im Innkreis, gegen den Bescheid des FA XYZ vom 26.7.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der…