…dass der Bf. im Jahr 2018 bloß von der ersten Leitungsposition in der Unternehmensgruppe Fn zurückgetreten ist. Diese Umstände legen nahe, dass diese "Übergabe 2018" ein wesentlicher aber nur erster Schritt der Unternehmensübergabe an den Sohn bildete. Damit war aber kein vollständiger Rückzug aus der…
…Die Verlagerung von Einkünften 519; Zorn, RdW 2013, 354 355). Das Fehlen einer Nachfolgeregelung betreffend den Verlustabzug führt somit im Beschwerdefall nicht zu einer Gesetzeslücke, die zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung im Wege der Analogie geschlossen werden müsste (vgl dazu zB VwGH 25.4…
…Deckung. Eine Einantwortung hat nicht stattgefunden, weshalb kein Erbe die Rechtsnachfolge nach dem Beschwerdeführer angetreten hat. Die festgesetzten Abgaben in Höhe von 613.887,66 € wurden nach einer Abfrage des Abgabeninformationssystems der Abgabenbehörde bislang nicht bezahlt. Im Fall der Stattgabe der Beschwerde könnte sich…
…Zu diesem Zeitpunkt war die GESELLSCHAFT Eigentümerin von 1001/7615 Anteilen der Liegenschaft EZ**KG**. Der zuletzt zum 1.1.1988 zu EWAZ*** festgestellte Einheitswert für diese Liegenschaftsanteile beträgt (umgerechnet) € 58.848,79 (€ 447.664,66 : 7615 x 1001). Punkt XI des Gesellschaftsvertrages…
…Der erklärte Verlustabzug (KZ 462) hätte nicht gewährt werden können, weil gemäß EStR Rz 4537e gelte: "Wurde der Betrieb nicht von Todes wegen übernommen, gehen offene Verlustvorträge nicht auf den Erwerber des Betriebes über." Fristgerecht wurde dagegen Beschwerde erhoben und der Antrag auf Entscheidung durch…
…2016, 2013/05/0167 mwN). Mit Beschluss des Bezirksgerichts X wurde ausgesprochen, dass die Verlassenschaft nach ***Bf1*** mit dem Betrag von EUR -3.959,62 überschuldet ist, dass die Verlassenschaft kridamäßig gemäß der Insolvenzordnung verteilt wird und dass die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft der erbl…
…zumindest wahrscheinlicher zu einer Abweisung geführt hätte, würde die Bestellung eines Verlassenschaftskurators vermeidbare Kosten und hohen Verwaltungsaufwand verursachen, weshalb von einem Antrag auf Bestellung mangels Erforderlichkeit Abstand genommen wird. Wegen der fehlenden Möglichkeit, eine Rechtsmittelentscheidung der Verlassenschaft zuzustellen, kann eine solche durch das Gericht auch…
…Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. An nicht Parteifähige gerichtete "Bescheide" sind nichtig, also "Nichtbescheide", wie etwa ein an eine verstorbene Partei gerichteter "Bescheid" (Ritz, a.a.O., Tz 4 zu § 79), da ein Verstorbener ab dem Zeitpunkt des Todes nicht mehr Verfahrensrechtssubjekt…
…1.400.795,00 (bei einem Jahresnettoertrag von rund € 126.600,00 und einem Kapitalisierungszinssatz von 6,5%) aus. Der mit € 2.545.692,50 als arithmetisches Mittel von Sachwert und Ertragswert errechnete Betrag wurde wegen der Möglichkeit der Nutzflächenerweiterung noch um 3…
…seinem Ableben am 08.01.2008 alleiniger Gesellschafter der N.GmbH. Mit dem Abtretungsvertrag vom 28.03.2008 trat die durch die erbantrittserklärte Alleinerbin vertretene Verlassenschaft nach N ihre Geschäftsanteile an der N.GmbH um einen Abtretungspreis von 170.000 Euro an die Beschwerdeführerin (Bf.)…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Beim Beschwerdeführer (Bf.; in weiterer Folge bedeutet die Abkürzung Bf. für Zeiträume nach dem Tod von Herrn ***Bf*** die Verlassenschaft nach ***Bf***) fand hinsichtlich der Jahre 2014 - 2016 zwischen Jänner 2017 und Oktober 2017 eine Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Normverbrauchsabgabe, Kraftfahrzeugsteuer und…
…das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren gehört ua § 154 AußStrG, der die "Überlassung an Zahlungs statt" regelt: "(1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte…
…000, festgestellt, dass die Verlassenschaft nach der Bf mit einem Betrag von 4.340,09 Euro überschuldet ist. Mit den Aktiva wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs und ein Teil der vom Sohn getragenen Bestattungskosten abgedeckt (Überlassung an Zahlungsstatt gemäß § 154 AußStrG). Da keine Einantwortung stattgefunden…
…für „P1“ von 1.1. bis 30.7.2011 nachweislich 231 Stunden fachliche Tätigkeit investiert habe. Dass laufende Kosten (Telefon, Miete) angefallen seien, spreche für den Bestand eines aufrechten Betriebes. Die Geschäftsführerin habe auch Akquisearbeiten durchgeführt. Diese seien auch erfolgreich gewesen, doch wegen der fachlichen…
…Daraufhin stellte die Bf mit Eingabe vom 17.02.2017 den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Die Abgabennachforderung von insgesamt 5.849 EUR setzte das Finanzamt auf Antrag der Bf aus. Die im Jahr 1927 geborene Bf ist am xx.xx…
…Entgelte für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse zählten nur aufgrund der Fiktion des § 22 Z 1 lit b EStG zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Bei Wegdenken dieser Fiktion wären diese Einkünfte als im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Krankenanstaltenträger zufließende nichtselbstständige Einkünfte zu erfassen…
…das in dieser Beschwerdesache vorangegangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 16.03.2018, RV/2100179/2018, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Den Begründungsmangel hat der Gerichtshof darin gesehen, dass sich das Bundesfinanzgericht mit den schon in der Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes vorgebrachten…
…wiederkehrende Bezüge gemäß § 29 EStG in der Höhe von 11.625 Euro und machte als anzurechnende Mindestkörperschaftsteuer nach Umwandlung 3.860,27 Euro geltend. Mit Vorhalt vom 8. Mai 2013 ersuchte das Finanzamt um Vorlage einer Berechnung der erklärten anzurechnenden Mindestkörperschaftsteuer sowie der erklärten Einkünfte…
…dass die Verlassenschaft nach dem Bf. mit einem Betrag von € 677.239,15 überschuldet ist. Mit den Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs, die Entschädigung der Verlassenschaftskuratorin und die Gebühren der beiden Sachverständigen (jeweils lediglich in einem Teilbetrag) abgedeckt. Da keine…
…Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Erwägungen Die Rechtsfähigkeit eines Abgabepflichtigen erlischt mit seinem Tode, sodass er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Träger von Rechten und Pflichten anzusehen ist (VwGH 6.11.1991, 90/13…