…Anspruch auf diese Beträge hat. 2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. 3. (aufgehoben) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt…
…Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. (7) Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten…
…Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zustehe. Ein Unterhaltsabsetz-betrag werde daher nicht anerkannt werden können. Die Beschwerde werde daher als unbegründet abzuweisen sein. Gemäß § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988 seien Unterhaltsleistungen…
…hat. 2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur…
…beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen Folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten, und zwar auch dann, wenn…
…I Nr. 112/2012 sind Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Zufolge § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 sind darüber hinaus Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung…
…hat. 2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung…
…€ für die Monate August bis Dezember 2022. § 34 Abs. 7 EStG 1988 lautet: Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe, den Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a, den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7 sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß…
…Kind ein Absetzbetrag von jeweils 58,40 Euro monatlich zu…." § 34 Abs. 7 Z 5 EStG lautet: "(Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder…
…es liege keine ärztliche Verordnung vor. Im Rahmen der Beschwerde vom 31.01.2023 wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer gegen die Nichtanerkennung der Unterhaltsleistungen für ein behindertes Kind als außergewöhnliche Belastung verwehre. Mit Vergleich des ***BG*** vom 07.09.2020 sei er verpflichtet worden…
……] (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. […] (7) Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten…
…beantragten Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung mangels Vorlage der entsprechenden Unterlagen sowie Nichtbeantwortung der Fragen nicht anerkannt. "Die Familienheimfahrten und die Kosten der doppelten Haushaltsführung sind aufgrund der vorliegenden Aktenlage nicht nachvollziehbar und konnten daher steuerlich nicht anerkannt werden. Unterhaltsleistungen für Kinder werden grundsätzlich…
……] (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. […] (7) Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten…
…geltend gemacht werden. Zu prüfen ist ferner, ob diese Aufwendungen eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 gilt folgendes: Z 1: Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten, und zwar auch dann…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
…könne bei kumulativem Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG 1988 ein berücksichtigungswürdiger Aufwand erblickt werden. Die Bezahlung von Schulgeld zähle nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zu den Unterhaltsleistungen für ein Kind und könne gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 nur dann Berücksichtigung finden…
…Unterhalts für ein Kind sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein…
…zumindest schätzungsweise Feststellung der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind lässt sich in der Regel nicht sagen, ob die Unterhaltsleistung in einem konkreten Fall eine überwiegende war (vgl Nowotny in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG-Kommentar, § 2 Rz 149). Zum Bedarf des Kindes gehören vor allem Nahrung…
…1967) und - für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. … § 34 Abs. (7) Z 1 u. 5 EStG 1988 lauten: Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe…
…Sohn bestehenden Betreuungspflichten bestmöglich nachkommen zu können. Damit stehen die Aufwendungen für das Arbeitszimmer mit den Unterhaltsleistungen (Kinderbetreuungskosten) für den im Haushalt der Mitbeteiligten lebenden Sohn in Zusammenhang. Unterhaltsleistungen für Kinder sind grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und die im Einkommensteuergesetz dafür vorgesehenen Absetzbeträge abgegolten (vgl. …