…zu rechnen sei. Eine verjährte Schuld sei erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht würde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen könne. Habe sich der Steuerpflichtige entschlossen, von der Einrede der Verjährung nicht Gebrauch zu machen, dann sei die…
…sobald Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht werde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend gemacht habe. Die Verbindlichkeiten aus den verjährten Sparguthaben seien daher weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, werde doch die Bankgenossenschaft von einer Verjährungseinrede aus geschäftlichen Rücksichten keinen Gebrauch machen und…
…zu rechnen sei. Eine verjährte Schuld sei erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht würde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen könne. Habe sich der Steuerpflichtige entschlossen, von der Einrede der Verjährung nicht Gebrauch zu machen, dann sei die…
…zu rechnen sei. Eine verjährte Schuld sei erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht würde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen könne. Habe sich der Steuerpflichtige entschlossen, von der Einrede der Verjährung nicht Gebrauch zu machen, dann sei die…
…wenn Gewissheit besteht, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht wird und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen kann.( VwGH 27.09.2000, 96/14/0141 oder VwGH 1.12.1992, 92/14/0148 ). Hat sich der Steuerpflichtige entschlossen, von der Einrede der Verjährung nicht Gebrauch…
… 9 Abs. 1 lO sieht einen speziellen Unterbrechungstatbestand vor. Daher begann die Einhebungsverjährung mit Rechtskraft der lnsolvenzaufhebung von neuem zu laufen. Einwendungen gegen die Abgabenbescheide können nicht erfolgreich in der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid geltend gemacht werden. Bei der Haftungsinanspruchnahme der Lohnsteuer ist der Gleichbehandlungsgrundsatz…
… 9 Abs. 1 IO sieht einen speziellen Unterbrechungstatbestand vor. Daher begann die Einhebungsverjährung mit Rechtskraft der Insolvenzaufhebung von Neuem zu laufen. Einwendungen gegen die Abgabenbescheide können nicht erfolgreich in der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid geltend gemacht werden. Bei der Haftungsinanspruchnahme der Lohnsteuer ist der Gleichbehandlungsgrundsatz…
…Verjährung. Eine verjährte Schuld ist nämlich erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit besteht, dass von der Verjähungseinrede Gebrauch gemacht wird und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen kann (VwGH 27.09.2000, 96/14/0141 oder vwGH 1.12.1992, 92/14/0148). Hat sich der…
… 323 Abs. 18 BAO erster Satz ab 1. Jänner 2005 anzuwenden war, anstatt des Verlängerungstatbestandes noch einen Unterbrechungstatbestand vor. § 209 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 (BGBl I Nr. 180/2004) lautete wie folgt: "Die Verjährung wird durch jede zur Geltendmachung…
…FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen." Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte "Verlängerungstatbestand" gilt - abgesehen von den "absoluten" Verjährungsfristen des § 209 Abs 3, 4 und 5 - für sämtliche in der BAO geregelten Verjährungsfristen (ein…
…FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. " Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte "Verlängerungstatbestand" gilt - abgesehen von den "absoluten" Verjährungsfristen des § 209 Abs 3, 4 und 5 - für sämtliche in der BAO geregelten Verjährungsfristen (ein…
…FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. " Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte "Verlängerungstatbestand" gilt - abgesehen von den "absoluten" Verjährungsfristen des § 209 Abs 3, 4 und 5 - für sämtliche in der BAO geregelten Verjährungsfristen (ein…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…auch mit einem Verfahrensmangel behaftet, der geeignet sei, ein für ihn günstiges Ergebnis herbeizuführen, nämlich durch Prüfung des Vorliegens eines Unterbrechungstatbestandes die Unterbrechung des Verfahrens. II. Verfahren vor dem UFS und BFG 1. Vorlage der Berufung an den UFS Mit Vorlagebricht vom 2. November 2010 –…
…nicht gegebenen Anwendbarkeit der Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 18 BAO Durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) wurden die Bestimmungen über die Verjährung grundlegend geändert. An Stelle des bisherigen "Unterbrechungstatbestands" trat ein "Verlängerungstatbestand" (vgl hierzu zB Rathgeber, SWK 2005, S 84). Diese Neufassung des …