…im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf, da der Bf. in der Beschwerde selbst vorbrachte…
…dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeige die Beschwerde ebenso wenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Daraufhin stellte der Bf durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Schriftsatz vom 29. Mai 2015 einen Vorlageantrag. Darin wurde der Antrag auf Durchführung…
…Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt (vgl. VwGH 29.05.1990, 90/14/0020). Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf. Ebenso wenig wird in der Beschwerde ein Fall der Unpfändbarkeit aufgezeigt. Davon abgesehen ist darauf zu verweisen, dass betreffend der angeblichen Fremdgelder der Treugeber…
…ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf, da der Beschwerdeführer aufgefordert wurde, nachzuweisen…
…Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung besteht und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf, da der Bf. nicht bestreitet…
…Unpfändbarkeit vorliegt (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde ebensowenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll…
…zustehen können und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde ebensowenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes ist somit zu Recht ergangen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Zur Unzulässigkeit einer Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, ***ADR Stb***, über die Beschwerde vom 29. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2021 betreffend Gebühren gemäß § 33…
Auch der Umstand, dass sich der Sohn nicht mehr erinnern konnte, warum bzw. wie es zum Wechsel der Steuererklärungen (von Einkommensteuererklärung hin zu Arbeitnehmerveranlagung) im Jahr 2010 und den damit im Zusammenhang stehenden Umstand, dass in weiterer Folge weder Kapitaleinkünfte erklärt respektive Kapitalertragssteuer beantragt wurde…
6 Umsatzsteuer (Jahr: 2006) 19.11.2015 7 Umsatzsteuer (Jahr: 2012) 26.07.2016 8 Umsatzsteuer (Jahr: 2011) 26.07.2016 9 Umsatzsteuer (Jahr: 2010) 26.07.2016 Beschwerdevorentscheidung 10 Beschwerdevorentscheidung 2006 bis 2009 14.12.2016 11 Beschwerdevorentscheidung 2010 bis 2012 14.12.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Holzinger Steuerberatung GmbH, Favoritenstraße 22 Tür 16, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 31. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Februar 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes - FinStrG, der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes - FinStrG, der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache BF., Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer, Adr. , über die Beschwerde vom 20.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 30.05.2017, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache TIx VNx FNx, Adrx, PLZx Ortx, vertreten durch Verty, Adry, Orty, über die Beschwerde vom 16.10.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXYZ vom 25.07.2013, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, WAdr., vertreten durch die Rechtsanwälte RA, über die Beschwerde vom 14. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Juli 2015, Erf. Nr. 504…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 6. Oktober 2016 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X und Y in der Beschwerdesache Z, vertreten durch XY, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 30. Oktober 2013, Steuernummer betreffend Gebühren in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Ort1 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, vertreten durch VERTRETERIN Wirtschaftsprüfungs & Steuerberatungs Gesellschaft, Adr Ort1 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und…