…Als Beilage wurde ein Schreiben der AMA (Agrarmarkt Austria) vom 05.01.2017 übermittelt, wonach für den Bf. aus dem Österreichischem Umweltprogramm (ÖPUL 2015) für das Antragsjahr 2015 keine Auszahlung erfolge, da er gegen Förderungsvoraussetzungen verstoßen habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach § 18 Abs…
…Zuschlag heranzuziehen. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden - Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des Österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG 1955…
…Zuschlag heranzuziehen. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden - Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des Österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG 1955…
…Zuschlag heranzuziehen. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden - Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des Österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG 1955…
…Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG erfasst. Ein Entfall…
…als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG erfasst. Ein Entfall der Anrechnung…
…Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des östereichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von §35 BewG erfasst. Ein Entfall…
…die als Gegenleistung oder als Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete, sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des österreichischen Umweltprogrammes) und Zahlungen der dritten Säule (Investitionsförderungen) (vgl. z.B. BFG 6.3.2018…
…2012 ausbezahlten Prämien berücksichtigt worden. Für das Wirtschaftsjahr 2013 habe der Beschwerdeführer um 241,72 Euro weniger Prämien bezogen. Des weiteren seien diverse Umweltprogramme in der neuen Antragsperiode der AMA ab Antragsjahr 2015 von der Behörde gestrichen worden. Den Einheitswert um ca. 58% zu erhöhen…
…Zahlungen, die als gegenleistung oder Ausgleich für entstandene nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des östereichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG erfasst. Ein Entfall…
…als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG erfasst. Ein Entfall der Anrechnung…
…Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG erfasst. Ein Entfall…
…die Milchkuhprämie. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden, Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des österreichischen Umweltprogramms) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG erfasst. §…