…zumutbar sei, sowie die Fahrzeit (einschließlich allfälliger Umstiegszeiten) mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zwischen der zum Elternwohnsitz nächstgelegenen Haltestelle und der nach Anlage 1 der Verordnung maßgeblichen Haltestelle am Studienort. In der Anlage 1 genannt sind der Bahnhof ***3*** und der Hauptbahnhof Salzburg, herangezogen werden…
…§ 2 1. ist daher die Fahrzeit (einschließlich allfälliger Umstiegszeiten) mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zwischen der zum Elternwohnsitz nächstgelegenen Haltestelle (Haltestelle-X) und der maßgeblichen Haltestelle am Studienort heranzuziehen (Leoben Hauptbahnhof). Lt. § 3 (1) erfolgt die Berechnung der Wegzeit automationsunterstützt unter Verwendung der von einem…
…Verwaltungspraxis eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel zu unterstellen - für die ca. 14 km lange Strecke von der Wohnung bis zum P&R Feldbach, einem Umstiegszeitraum von 5 min sowie einer ca. 17 Minuten dauernden Zugfahrt zwischen Bahnhof Feldbach und Bahnhof Gleisdorf, einem ca…
…gesamt: 60 Minuten Zusammengefasst ist daher festzustellen, dass, selbst wenn man zusätzlich noch Umstiegszeiten vom PkW auf die Anschlüsse ÖBB hinzurechnen würde, eine überwiegende Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Beschwerdejahres 2012 gegeben war, zumal bezogen auf die Dienstzeiten der Bf…