IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
(7) Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen veräußert (Geschäftsveräußerung), so ist Bemessungsgrundlage das Entgelt für die auf den Erwerber übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten). Die Befreiungsvorschriften bleiben unberührt. Die übernommenen Schulden können nicht abgezogen werden. (8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
1. Die bisher behaupteten Umsatzzahlen der Jahre 2016-2018 können mit den erhaltenen Eingangsleistungen kaum in Einklang gebracht werden. Es ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Rohaufschlag von lediglich 12%, der diametral zu den von der belangten Behörde eingeholten Auskünften bei inländischen Mobilfunknetzbetreibern von 342% steht…
…genannte Erkenntnis für den vorliegenden Fall mangels Sachverhaltsidentität nicht anwendbar ist. Zum Säumniszuschlag betreffend Umsatzsteuer 07/2015 wurde kein Vorbringen erstattet. Diese wurde zwar in der Höhe von € 28.162,05 gemeldet, jedoch nicht entrichtet. Der Fälligkeitstag für die Umsatzvorauszahlungen wird durch § 21 Abs…
…gehandelt hat, wenn sie bei der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Altpapierlieferungen nach/in Ungarn von der Anwendbarkeit der Vereinfachungsbestimmung für Dreiecksgeschäfte ausgegangen ist und sie deshalb ein grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung Umsatzvorauszahlungen der Jahre 2011-2013 (die nach der Rechtsmeinung der Bf. in den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
Nach den vom Beschuldigten selbst beigebrachten Mitarbeiterbestätigungen will O1 im Zuge der Haushaltshilfe des Vereines die Wohnung gereinigt (Grundreinigung, Aufräumen, Fensterputzen) und Wäsche gewaschen haben (Finanzstrafakt Bl. 572, 613), will P1 die beschriebene Wohnungsreinigung vorgenommen, bei Arztbesuchen begleitet haben und Kinder betreut haben (Finanzstrafakt Bl…
Obwohl Bareinnahmen vom Bf. gänzlich bestritten wurden, wurde als Beilage zur Kontrollmitteilung der Wirtschaftskammer Salzburg vom 22.04.2014 eine vom Bf. unterfertigte, handschriftliche Bestätigung über eine Barzahlung übermittelt, wonach dieser ein Honorar für den Zeitraum von Oktober 2013 - Oktober 2014 in Höhe von €…
Zusammengefasst zeigt sich jedenfalls, dass unser Mandant wesentlich mehr (Roaming-) Leistung bieten muss, um denselben Umsatz wie ein österreichisches Telekommunikationsunternehmen zu generieren. Dementsprechend ist die von Bf. erzielbare Marge auch deutlich geringer als die von österreichischen Telekommunikationsunternehmen. Betrachtet man den Preis pro Dateneinheit, ergibt sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache der Dr. AS, als Insolvenzverwalterin der E. KEG, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 03.06.2014, betreffend Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013, zu Recht erkannt: Die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden des ***Masseverwalter*** als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der ***X-GmbH***, ***MV-Adr***, vom 20.02.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21.12.2017 betreffend Umsatzsteuer 2012, 2013 und 2015 und Körperschaftsteuer 2013 und…