IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
Nach den vom Beschuldigten selbst beigebrachten Mitarbeiterbestätigungen will O1 im Zuge der Haushaltshilfe des Vereines die Wohnung gereinigt (Grundreinigung, Aufräumen, Fensterputzen) und Wäsche gewaschen haben (Finanzstrafakt Bl. 572, 613), will P1 die beschriebene Wohnungsreinigung vorgenommen, bei Arztbesuchen begleitet haben und Kinder betreut haben (Finanzstrafakt Bl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch StbGes, AdrStbGes, über die Beschwerde vom 11. September 2015 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011 und 2012 des Finanzamtes X vom 6. August 2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Grieskirchen Wels vom 13.04.2016, betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert…
Die belangte Behörde hat laut Aktenvermerk vom 20.1.1997 den Beschwerdeführer ersucht, alternativ zur Vorlage der Originalbelege im Sinne einer Glaubhaftmachung, den Zahlungsfluss betreffend Anschaffung der Softwareprogramme aus dem Jahr 1988 nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist der Beschwerdeführer laut Aktenlage nicht nachgekommen. Der Beschwerdeführer wendet…
Zudem ist gemäß § 21 BAO für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Nachweispflicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache der XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 05.06.2012, betreffend Umsatzsteuer für 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…