IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
…der zu fremdüblichen Konditionen ein Büro/Lager mietet, - eine professionelle Hausverwaltung, die die Betriebskostenabrechnungen durchführt und die Eigentümerabrechnungen macht, - lückenlos bezahlte Mieten samt Betriebskosten und Umsatzsteuer, - ein jährlicher Umsatzsteuerüberschuss von ca. 3.500 Euro seit Beendigung des Bauvorhabens, - ein Einnahmenüberschuss von rund 6.000 Euro…
…bel. Beh. überreicht. Aus dem Jahresabschluss 2011 ergebe sich für die Erklärungen 2011: Bilanzverlust von 23.362,31 Euro Umsatzsteuerüberschuss von 2,637,83 Euro. Aus den angeführten Gründen werde die Berichtigung der Bescheide im Sinne der nun vorgelegten Erklärungen beantragt. Die bel. Beh. erließ…
… 205c BAO erfassen. Dies ist auch insofern einsichtig, als nur von der Verbuchung und Festsetzung der Umsatzsteuer abhängt, ob überhaupt ein (zu verzinsender) Umsatzsteuerüberschuss besteht. Von einem ebensolchen Überschuss, der nicht innerhalb angemessener Frist erstattet wurde und folglich zu verzinsen ist, spricht schließlich auch der…
…UStG, sodass die Mieterin für den Kindergarten nicht zur Steuerpflicht (20%) optierte. Mittels Umsatzsteuervoranmeldung 12/2018 vom 29.01.2019 machte die ***Bf1*** einen Umsatzsteuerüberschuss von EUR 439.380,40 geltend. Mittels Schreiben vom 20.03.2019 erstattete der steuerliche Vertreter für die Geschäftsführerin, Frau…
…begründend aus, dass im vorliegenden Fall die am 15.11.2014 fällig gewesenen Lohnabgaben 10/2014 eindeutig verspätet erst am 24.11.2014 mit Bekanntgabe des Umsatzsteuerüberschusses für 09/2014 entrichtet worden seien. Da (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei nicht schädlich sei, weil es…
…vorgelegten Aufzeichnungen wurde im berufungsgegenständlichen Zeitraum regelmäßig tatsächlich Strom geliefert. Es ist also jedenfalls auch das gesetzliche Erfordernis der Nachhaltigkeit erfüllt. Es ist nicht entscheidungserheblich, ob der Beschwerdeführer die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient…
…dient die Anlage nicht ausschließlich oder überwiegend der eigenen (privaten) Stromversorgung. Dadurch ist aber auch das gesetzliche Erfordernis der Nachhaltigkeit erfüllt. Es ist nicht entscheidungserheblich, ob der Beschwerdeführer die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient…
…also der gesamte Strom laufend verkauft wird, ist jedenfalls das gesetzliche Erfordernis der Nachhaltigkeit erfüllt. Es ist nicht entscheidungserheblich, ob der Beschwerdeführer die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient, den Aufwand für den erforderlichen Stromzukauf…
…vorgelegten Aufzeichnungen wurde im berufungsgegenständlichen Zeitraum regelmäßig tatsächlich Strom geliefert. Es ist also jedenfalls auch das gesetzliche Erfordernis der Nachhaltigkeit erfüllt. Es ist nicht entscheidungserheblich, ob die Beschwerdeführerin die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient…
…vorgelegten Aufzeichnungen wurde im berufungsgegenständlichen Zeitraum regelmäßig tatsächlich Strom geliefert. Es ist also jedenfalls auch das gesetzliche Erfordernis der Nachhaltigkeit erfüllt. Es ist nicht entscheidungserheblich, ob der Beschwerdeführer die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient…
…dient die Anlage nicht ausschließlich oder überwiegend der eigenen (privaten) Stromversorgung. Dadurch ist aber auch das gesetzliche Erfordernis der Nachhaltigkeit erfüllt. Es ist nicht entscheidungserheblich, ob der Beschwerdeführer die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient…
…1993/33 § 1 Abs. 2). Es ist nicht entscheidungserheblich, ob die Beschwerdeführerin die Absicht der Erzielung eines Umsatzsteuerüberschusses gehabt hat oder ob bzw. inwieweit der Solarstrom wirtschaftlich dazu dient, den Aufwand für den erforderlichen Stromzukauf für die Versorgung des eigenen Hauses zu mindern, denn wie…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P.LL.M in der Beschwerdesache des IV, AdresseIV, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15.3.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2007 bis…
Laut Firmenbuchauszug vom 29. August 2017 wurde die ***8*** OG mit Geschäftsanschrift in ***3***, ***4*** ***42*** mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Juni 2017 gegründet. Die ***8*** OG ist seit 5. Juli 2017 im Abgabeninformationssystem der Bundesfinanzverwaltung erfasst. Es sind auch verschiedene weitere PDF aus dem Abgabeninformationssystem…
Die umsatzsteuerliche Neutralität, die ein Grundpfeiler der EU-Mehrwertsteuerrichlinie ist, darf nicht durch nationale steuerliche Vorschriften gefährdet werden. Es muss dem Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn unbenommen bleiben, ob er eine umsatzsteuerliche Pauschalierung oder eine Ermittlung nach allgemeinen Vorschriften vornimmt. Er darf durch die Wahl der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 14.11.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
Die belangte Behörde hat laut Aktenvermerk vom 20.1.1997 den Beschwerdeführer ersucht, alternativ zur Vorlage der Originalbelege im Sinne einer Glaubhaftmachung, den Zahlungsfluss betreffend Anschaffung der Softwareprogramme aus dem Jahr 1988 nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist der Beschwerdeführer laut Aktenlage nicht nachgekommen. Der Beschwerdeführer wendet…