Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH, WDZ 8, Edisonstraße 1, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 03.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. ***2***, ***3***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Herbert Schrettl und Partner SteuerberatungsgmbH, Madersbacherweg 26, 6300 Wörgl I. gegen den Bescheid vom 29. Oktober 2012 betreffend Wechselgebühr gemäß § 33 TP…
Wie unter 1.1. erläutert wurden in den Jahren 2006 bis 2013 keine Provisionen vereinnahmt. 1.3 Erfassung der Provisionen in der Buchhaltung und in den Umsätzen Es wird ersucht, die Höhe der erhaltenden Provisionen im Zeitraum 2006 bis 2013 sowie die Erfassung der Provisionen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache Ing. P, vertreten durch Dr. Manfred Rath, Rechtsanwalt, Brauquartier 3/I/ Top 7, 8055 Graz, über die Beschwerde vom 28.02.2020 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt ***6***, ***7***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich Dienststelle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, vertreten durch Dr. Manfred Rath, Rechtsanwalt, Brauquartier 3/I/ top 7, 8055 Graz, über die Beschwerde vom 28.02.2020 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist die gegenständliche Vereinbarung vom 16. Jänner 2013 nicht darauf gerichtet, hinsichtlich sämtlicher im Eigentum der Gemeinde stehenden und/oder öffentliches Gut darstellenden Grundstücke im "***Projektgebiet***" (bzw. in der im Anhang der Vereinbarung als Projektgebiet ausgewiesenen Fläche) Dienstbarkeiten zugunsten der Beschwerdeführerin…