…92/14/0185; aA: Rz 28 Liebhabereirichtlinien (LRL), wonach bei einer pauschalierten Gewinnermittlung für Zwecke der Liebhabereibeurteilung zur Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit auf die Ergebnisse der pauschalierten Gewinnermittlung nach der jeweiligen Pauschalierungsverordnung abzustellen ist). Sie werden daher ersucht, die Ergebnisse der Jahre, für welche die Pauschalierung…
…92/14/0185; aA: Rz 28 Liebhabereirichtlinien (LRL), wonach bei einer pauschalierten Gewinnermittlung für Zwecke der Liebhabereibeurteilung zur Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit auf die Ergebnisse der pauschalierten Gewinnermittlung nach der jeweiligen Pauschalierungsverordnung abzustellen ist). Sie werden daher ersucht, die Ergebnisse der Jahre, für welche die Pauschalierung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 16. Mai 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. November 2016 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2011 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf., Adr1, vertreten durch SteuerberaterX, Adr2, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Dezember 2013 betreffend Umsatzsteuer 2009 bis 2012 und über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ludwig & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Schreyvogelgasse 2/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Oktober 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch die Wirtschaftstreuhandgesellschaft A, xyz, über die Beschwerde vom 13.07.2011 gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes vom 09.06.2011 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***Ri***, den Richter ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichterinnen ***Lr1*** und ***Lr2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 11. Mai 2016 betreffend…
Laut Beschwerde sei für die Tätigkeit des Handelsgewerbes (Online-Shop) ein Anlaufzeitraum von rund 5 Jahren zu gewähren. Unter Verweis auf § 2 Abs. 2 Liebhabereiverordnung seien ab Beginn der Tätigkeit demnach drei Jahre Anlaufzeitraum zu gewähren. Fallen jedoch bereits vorher Ausgaben an, könne der Anlaufzeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch die Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 29. April 2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A für das Jahr 2011 (vom 2. April 2014) nach Durchführung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. H M in der Beschwerdesache U T, Adresse, vertreten durch Stb , und vertreten durch G Steuerberatung GmbH, Adresse1 gegen die Bescheide des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 08.08.2013, betreffend Einkommensteuer 2010 bis…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
"Am 26.2.2009 wurde von Fa. Brigitta ***UV*** ein Krone Heckmähwerk EC 280 zum Preis von € 6416,67 exkl. USt erworben. Am gleichen Tag erfolgte der Ankauf eines gebrauchten Krone Heckmähwerks AM 2835 von ***IJ*** zum Preis von € 3.571,43 (exkl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerden weitergeltenden Berufungen des A B, Adresse_1220, vom 24.3.2011 und 20.5.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter und die weiteren Senatsmitglieder in der Beschwerdesache NN KG, Firmenadresse, gegen die Bescheide des FA Amstetten Melk Scheibbs vom 30.06.2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Feststellung von Einkünften 2004 bis 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der a b und c MEG a, d 56, h e, vertreten durch Dipl. Ing. c a, f 49, g i, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. a KG, m , h…