…der F-Straße im Bereich dieses größeren Gewerbegebietes und nahezu unmittelbar an der Bahntrasse gelegen. - Aufgrund fortlaufender Erwerbe ab 2003 befindet sich eine Vielzahl von Liegenschaften südlich der F-Straße und im unmittelbaren Umfeld der Tauschliegenschaft Gst1 GB-B im Eigentum der Vertragspartnerin X. 2…
…um einen zeitnahen Verkauf gehandelt hat, ist anhand näherer Überprüfung durch das BFG (siehe eingangs) hervorgekommen, dass sowohl das Gst3 wie auch die gegenständlich von der Bf erworbene Tauschliegenschaft Gst2 GB-M in unmittelbarem Verband bzw. unmittelbar angrenzend zu mehreren, der Bf sowie der GemeindeD…
…der Begründung, der als einziger Anhaltspunkt für den höheren Verkehrswert herangezogene Kaufvertrag, mit dem die Fa. Y ihrerseits die von ihr als Tauschliegenschaften hingegebenen Grundparzellen gekauft habe, sei als Tatsache bereits bei der ursprünglichen Bemessung der Grunderwerbsteuer und Erlassung des Bescheides bekannt gewesen, sodass darin…
Der Senat ist zur Überzeugung gelangt, dass für die Baurechtseinräumung von Anfang an kein Baurechtszins vereinbart wurde, sondern die Zahlungen der Gemeinde an die KG von jährlich € 1.741.224,00 dem späteren Rückerwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde dienen sollen. Es wurde überzeugend…
…Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist daher der Wert der Tauschleistung (Verkehrswert der übergebenen Tauschliegenschaften). Der Wert der Tauschliegenschaften wurde anhand vorhandener Kaufverträge ermittelt (Baugrundpreis 180,- pro m², Strassengrund 10,- pro m²). Der Wert der Tauschliegenschaften wurde im Mittel mit € 200.000 geschätzt (1100 m² plus Strassengrund)." In…
…Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist daher der Wert der Tauschleistung (Verkehrswert der übergebenen Tauschliegenschaften). Der Wert der Tauschliegenschaften wurde anhand vorhandener Kaufverträge ermittelt (Baugrundpreis 180,- pro m², Strassengrund 10,- pro m²). Der Wert der Tauschliegenschaften wurde im Mittel mit € 200.000 geschätzt (1100 m² plus Strassengrund)." In…
4. § 30b Abs. 1 EStG 1988 bestimmt, dass für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 im Falle der Selbstberechnung eine auf volle Euro abzurundende Steuer in Höhe von 25% der Bemessungsgrundlage zu entrichten ist (Immobilienertragsteuer). Die Immobilienertragsteuer ist spätestens am 15. Tag…
…Kenntnis ein im Spruch anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen, hängt von der nachfolgenden Beurteilung hinsichtlich des Sachbescheides ab (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208). Verkehrswert der Tauschliegenschaft 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Tausch die…
…12.3.). Das Bundesfinanzgericht sieht keine Veranlassung die Ausführungen des Bf. im Gerichtsverfahren, dass die Tauschliegenschaften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses annähernd gleich viel wert waren (siehe Punkt III. 10. und 12.) und dass das in Auftrag gegebene Gutachten im Hinblick auf den unmittelbar anstehenden Verkauf…
…demnach vom gemeinen Wert (§ 10 BewG) des für das erworbene Grundstück hingegebene Tauschgrundstück zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu bemessen. Die Verkehrswerte der Tauschliegenschaften wurden aufgrund der Nichtbekanntgabe durch die Vertragsparteien vom Amtssachverständigen wie folgt festgestellt: EZ […] 166.126,- Teilgebäudewert des Gst. […] gesamt €…
…einer allfälligen Aufzahlung zu bemessen. Die Verkehrswerte der Tauschliegenschaften wurden von der Behörde wie folgt geschätzt: EZ Z.: EUR 197.500,00 EZ U.: EUR 100.000,00 Diese Rechtsansicht der Abgabenbehörde ist jedoch verfehlt. 1) Bei der gegenständlichen Vereinbarung gemäß § 55a EheG über die…
…vom gemeinen Wert (§ 10 BewG) des für das erworbene Grundstück hingegebene Tauschgrundstück zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu bemessen. Die Verkehrswerte der Tauschliegenschaften wurden aufgrund der Nichtbekanntgabe durch die Vertragsparteien vom Amtssachverständigen wie folgt festgestellt: EZ […] 166.126,00 € Teilgebäudewertes Gst. […] gesamt 191…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6.2.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6.2.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch S.B., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2015, Erf.Nr. x/x, betreffend Grunderwerbsteuer erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker, im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25. Jänner 2018 über die Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 27. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2019 betreffend Grunderwerbsteuer zu Wohnungseigentumsvertragsnachtrag vom 08. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fasching Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rainbach im Innkreis 35, 4791 Rainbach im Innkreis, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Juni 2013, Erfassungsnummer 10zzz, Steuernummer xxx, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: 1.) Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Juni 2013, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…