…nachdem der Bf. im dortigen Verfahren die Tabaksteuerpflicht hinsichtlich "Knaster" ausdrücklich anerkannte (siehe BFG 01.12.2015, RV/4200224/2012). Darüber hinaus setzte das damalige Zollamte Wien dem Bf. nach der Bezugnahme weiterer verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse (u.a. solche mit der Bezeichnung "Knaster") aus anderen Mitgliedstaaten…
…der unter die Warennummer 2403 1910 00 V233 falle und somit tabaksteuerpflichtig sei. Die Bf. habe das in § 27 TabStG normierte Verfahren betreffend den Bezug aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken (Übermittlung einer vorherigen Anzeige, Sicherheitsleistung hinsichtlich der anfallenden Tabaksteuer und Abgabe…
…dass es sich um keine tabakhaltigen Produkte handelt, ist der Ansatz des Kleinverkaufspreises, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei Abgabe an den Verbraucher erzielbar wäre, durch die belangte Behörde für die beschwerdegegenständlichen Produkte iHv 19,90 Euro plausibel. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit…
…Tabakwaren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind: 1. Zigaretten; 2. Zigarren und Zigarillos; 3. Rauchtabak (Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak); 4. Tabak zum Erhitzen." § 3 TabStG 1995 bestimmt: "(1) Falls sie sich als solche zum Rauchen eignen und aufgrund ihrer Eigenschaften und der normalen…
…in das Gemeinschaftsgebiet einreisen, die geeignet sind, Waren aufzunehmen, eine Verantwortung dafür haben, dass alle darin befindlichen Waren den Zollbehörden mitgeteilt werden, selbst dann, wenn es sich um versteckte Waren handelt, hat der Bundesfinanzhof in seiner Revisionsentscheidung in Anlehnung an den EuGH im Gegenstand auf…
…von € 3400 je Kilogramm führen. Die Berechnung könnte jedenfalls nicht nach den Berechnungsgrundlagen folgen, die Tabakwaren zugrunde liegen. Im Vorlageantrag selbst wird sohin weiter ausgeführt, dass der Rückschluss, dass der bloße Warnhinweis auf eine Tabaksteuerpflicht spreche, sei falsch. Die TUA Wien habe überdies festgestellt…
…demnach eine Menge von ca. 225 Stangen Zigaretten. Die Menge der im Zeitraum Juni 2006 bis August 2008 vom Bf. erworbenen Zigaretten ist daher, wie auch schon im Erkenntnis des Finanzstrafsenates zum Ausdruck gebracht, nicht genau ermittelbar. Dass der Bf. auch in diesem Zeitraum Zigaretten…
…geltenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts und des einzelstaatlichen Rechts erhoben wurde; c) ... ... Art.8 Abs.1: Steuerschuldner eines entstandenen Verbrauchssteueranspruchs ist: a) ... b) im Zusammenhang mit dem Besitz verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b: jede Person, die im Besitz der verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Igaly-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 4. Mai 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 1. April 2016…
…Gebiet der Union kamen. Der Bf. sei davon ausgegangen, dass die Zigaretten von NN1 außerhalb Österreichs aber innerhalb der Union bei Auslandaufenthalten gekauft worden seien und sie diese Zigaretten im Rahmen des Reiseverkehrs nach Österreich verbracht habe. Mit Mitteilung vom 30.01.2020 zog der…
…1: Die Einfurzollschuld entsteht, a) wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird oder b) ... (Freizone, Freilager) ... Im Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. Abs.2: Die Zollschuld…
…auch in allen in nicht vom ZK erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Ein- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit (im ZollR-DG) nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Soweit in diesem Bundesgesetz…
…Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Gemäß Abs.3 dritter Anstrich leg. cit. sind Zollschuldner die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten…
…die Waren im anderen Mitgliedstaat geliefert werden. (4) Unbeschadet des Artikels 38 gilt der Besitz verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die in einem Mitgliedstaat bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurden und anschließend innerhalb der Gemeinschaft zu gewerblichen Zwecken befördert werden, vor ihrer Ankunft im Bestimmungsmitgliedstaat nicht…
…sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 uns 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zu Grunde…
…Verkehr im Sinne des Artikels 24 des Vertrags befindet, in die Gemeinschaft. Neben dem in Absatz 1 genannten Umsatz gilt als Einfuhr eines Gegenstands auch die Verbringung eines im freien Verkehr befindlichen Gegenstands mit Herkunft aus einem Drittland, das Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft ist…
…Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Zollschuldner sind gemäß Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder in Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbes oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftiger Weise…
…um im Nachhinein konstruierte Deponate handelt, weil unter Zugrundelegung der dem wahren Geschehen entsprechenden Angaben des Erstbeschuldigten in der Verhandlung am 4. Juni 2019 und des von ihm zugestandenen Gesamteinkaufspreises es denkunmöglich ist, dass der Erstbeschuldigte die Zigarren - wie von ihm behauptet - innerhalb der erlaubten…
…verweise. In Frankreich unterliege das inhaltsgleiche Produkt nicht der nationalen Tabaksteuer. Die Rechtsprechung deutscher Finanzgerichte könne nicht übernommen werden, da keine vergleichbare gesetzliche Grundlage bestehe. Auch die Zentrale Zollauskunft habe ein vergleichbares Produkt nicht als tabaksteuerpflichtig eingestuft. Im Übrigen habe die WKO dem Bf bestätigt…
…dem die Zollbehörden feststellen, dass die Ware sich in einer Lage befindet, der eine Zollschuld hat entstehen lassen. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gilt das im § 1 genannte gemeinschaftliche Zollrecht, dieses Bundesgesetz und die in Durchführung dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen, sowie die allgemeinen abgabenrechtlichen…