…eigenen dienstlichen Wahrnehmung gelegt wurde, sowie in die von diesem angefertigten Fotos. Weiters wurde Beweis erhoben durch Einsichtnahme in die Buchungsdaten für das Fahrzeug bei Handyparken. Da außerdem auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft Ihre Tätereigenschaft festgestellt wurde, war davon auszugehen, dass Sie die Verwaltungsübertretung begangen…
…verkürzt. Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die Organstrafverfügung samt Fotos vom 8.8.2018, welche von einem Organ der Landespolizeidirektion Wien auf Grund einer eigenen dienstlichen Wahrnehmung gelegt wurde. Da außerdem auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft Ihre Tätereigenschaft festgestellt wurde, war daher davon auszugehen…
…im Fahrzeug ein nicht für den Beschwerdeführer ausgestellter, nachgemachter Ausweis gemäß § 29b StVO angebracht gewesen und ein Parkschein habe gefehlt. Da auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft die Tätereigenschaft des Beschwerdeführers festgestellt worden sei, sei davon auszugehen gewesen, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschwerdeführer begangen worden sei…
…im Fahrzeug ein nicht für den Beschwerdeführer ausgestellter, nachgemachter Ausweis gemäß § 29b StVO angebracht gewesen und ein Parkschein habe gefehlt. Da auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft die Tätereigenschaft des Beschwerdeführers festgestellt worden sei, sei davon auszugehen gewesen, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschwerdeführer begangen worden sei…
…2017, welche von einem Organ der Landespolizeidirektion Wien auf Grund einer eigenen dienstlichen Wahrnehmung gelegt wurde. Die Übertretung wurde Ihnen mittels Strafverfügung angelastet und brachten Sie einen unbegründeten Einspruch ein. Auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft wurde Ihre Tätereigenschaft festgestellt und war daher davon auszugehen, dass…
…Einspruch wendeten Sie ein, die Übertretung nicht begangen zu haben und beantragten die Überseendung des Verwaltungsstrafaktes an die Landespolizeidirektion Wien in eventu die Ladung der Einschreiterin zur Akteneinsicht. Da aufgrund einer eigeholten Lenkerauskunft Ihre Tätereigenschaft festgestellt wurde, war daher davon auszugehen, dass die Verwaltungsübertretung von…
…gewesen sei. Es werde daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie aus der Anzeige sowie der Tatanlastung der Strafverfügung ersichtlich sei. Da der Beschwerdeführer auch seine Tätereigenschaft nicht in Abrede gestellt habe, sei davon auszugehen gewesen, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschwerdeführer begangen worden sei. Die…
…dass Sie dort Ihr Auto abgestellt haben. Dazu beantragen Sie die Einholung des Gutachtens eines verkehrstechnischen Sachverständigen oder eines Sachverständigen für Luftaufnahmen. Auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft wurde Ihre Tätereigenschaft festgestellt und war daher davon auszugehen, dass Sie die Verwaltungsübertretung begangen haben. Unbestritten blieb sowohl…
…Versicherung vereinbare. Sie verwiesen auf diverse Urteile vom UVS in Zusammenhang mit Wagenersatzkarten. Beweis wurde durch Einsichtnahme in den gegenständlichen Verwaltungsstrafakt erhoben. Rechtlich ist dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Aufgrund einer erteilten Lenkerauskunft wurde Ihre Tätereigenschaft festgestellt und war daher davon auszugehen, dass Sie…
…eingeholte Lenkerauskunft, Zusatznotiz vom Meldungsleger) fest, auf Grund der eingeholten Lenkerauskunft sei ihre Tätereigenschaft festgestellt worden und sei davon auszugehen, dass sie die Verwaltungsübertretung begangen habe. Unbestritten sei geblieben, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zur Tatzeit an der Tatörtlichkeit abgestellt gewesen sei. In ihrem Vorbringen anlässlich…
…gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet, noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war. Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie aus der Organstrafverfügung sowie der Tatanlastung der Strafverfügung ersichtlich ist. Da Sie auch Ihre Tätereigenschaft nicht in Abrede stellten, war davon auszugehen, dass die Verwaltungsübertretung von…
…gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet, noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war. Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie aus der Organstrafverfügung sowie der Tatanlastung der Strafverfügung ersichtlich ist. Da Sie auch Ihre Tätereigenschaft nicht in Abrede stellten, war davon auszugehen, dass die Verwaltungsübertretung von…
…die das tatbestandsmäßige Verhalten ausnahmsweise erlaubt bzw. welche die Strafbarkeit aufheben würde, liegt im gegenständlichen Fall somit nicht vor. Da außerdem auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft Ihre Tätereigenschaft festgestellt wurde, war davon auszugehen, dass Sie die Verwaltungsübertretung begangen haben. Sie haben sohin den Tatbestand der…
…des Veranstalters im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht gründen sich auf die Aussagen der kontrollierenden Beamter der Finanzpolizei, sowie auf die Erhebungen der LPD Wien. Die Tätereigenschaft des Bf ergibt sich aus den Angaben der Lokalinhaberin anlässlich der Beschlagnahmungen (im Akt einliegend, Beilagen 2 und 3)…
…weiteren Beweiserhebungen durchführt. In diesem Sinne vermag es das Bundesfinanzgericht nicht als unschlüssig zu erkennen, wenn die belangte Behörde auf Grund der Lenkerauskunft des Zulassungsbesitzers des in Frage stehenden Kraftfahrzeuges auf die Tätereigenschaft des Beschwerdeführers schloss und seiner Verantwortung, die sich in der Behauptung erschöpfte…
…elektronisch aktivierten Parkschein) oder nicht. Darüber hinaus unterliegt der Meldungsleger auf Grund seiner verfahrensrechtlichen Stellung der Wahrheitspflicht und es träfen ihn im FaIle einer Verletzung dieser Pflicht straf- und dienstrechtliche Sanktionen. Da außerdem auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft Ihre Tätereigenschaft festgestellt wurde, war davon auszugehen…
…es das Bundesfinanzgericht nicht als unschlüssig zu erkennen, wenn die belangte Behörde auf Grund der Eigenschaft der Bf. als Zulassungsbesitzerin des in Frage stehenden Kfz auf ihre Tätereigenschaft schloss und ihrer Verantwortung, die sich in der Behauptung erschöpfte, das Fahrzeug zum tatgegenständlichen Zeitpunkt nicht gelenkt…
…gewesen. Dies könnten Ihre Begleiter bezeugen. Im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens gaben Sie die Daten der drei Zeugen bekannt. Hierzu war folgendes festzustellen: Aufgrund der eingeholten Lenkerauskunft wurde Ihre Tätereigenschaft festgestellt und war davon auszugehen, dass Sie die Übertretung begangen haben. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges…
…Angaben des anzeigelegenden Organes und Ihrer Rechtfertigung als Beschuldigter, der in der Wahl seiner Verteidigung völlig frei ist, kann die Übertretung als erwiesen angesehen werden. Da außerdem auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft Ihre Tätereigenschaft festgestellt wurde, war davon auszugehen, dass Sie die Verwaltungsübertretung begangen haben. …
…2017 keine Folge geleistet haben, war das Strafverfahren, wie angekündigt, ohne Ihre weitere Anhörung durchzuführen. Auf Grund einer eingeholten Lenkerauskunft wurde Ihre Tätereigenschaft festgestellt und war daher davon auszugehen, dass Sie die Verwaltungsübertretung begangen haben. Ein Rechtfertigungsgrund, also eine Norm, die das tatbestandsmäßige Verhalten ausnahmsweise…