…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 1. Dezember 2022 über Rückforderung/Anrechnung von Familienbeihilfe (FB) und - Kinderabsetzbetrag (KG) für den Zeitraum…
… Was empfehlen sie mir? Im Wintersemester 2019 Studiumstart Wintersemester 2021 Studiumwechsel bis Sommersemester 2024 Die Tochter führt in einem Anhang aus: Ich war seit dem Wintersemester 2019 bis zu dem Sommersemester 2024 als Lehramt Studentin an der Universität ***6*** inskribiert. Habe jede Frist der Zahlungen…
…wenn das Studium nicht mehr als zwei Mal gewechselt worden bzw. das Studium vor dem 3. gemeldeten Semester gewechselt werde. Wenn ein Studienwechsel zu einem Wegfall der Familienbeihilfe führe, bestehe erst wieder Anspruch, wenn im neuen Studium so viele Semester absolviert worden seien wie im…
…folgt: "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…so: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…Im Sommersemester 2014 war der Sohn an der Wirtschaftsuniversität beurlaubt. Im Wintersemester 2014/15 erfolgte ein Studienwechsel auf das Studium A 033 541, das mit 30.04.2015 ohne nachgewiesene Prüfungsantritte abgemeldet wurde. Ein fachärztlicher Befundbericht vom 03.03.2014 bestätigt eine Studienbehinderung von März…
…so: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…Ersteinstellung auf ein Neuroleptikum sowie eine folgende tagesklinische Betreuung. Bei der heutigen Untersuchung ist Fr. B anwesend und bestätigt die Angaben des Vorgutachtens. Sie nennt mehrfachen Studiumswechsel ab 2005 (Biologie+ Abbruch, Soziologie+ Abbruch) und dem l. stat. Aufenthalt 2008: Es folgte das Studium der Logopädie…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe im neuen Studium ist damit genauso lang ausgeschlossen, wie vor dem Studienwechsel für ein Studium oder auch mehrere Studien FB bereits bezogen wurde. Wird der Studienerfolg in ECTS-Punkten bemessen, ist für die Anrechnung von Vorstudienzeiten die Anzahl der anerkannten ECTS…
…Beschwerde brachte die Bf. vor, dass ein Studienwechsel innerhalb der Universität Wien nicht als Wechsel angesehen werden könne. Als Alleinerzieherin möchte sie ihren Sohn bei der Wahl seiner Ausbildung tatkräftig zur Seite stehen und ihn bei der Findung der richtigen Studienrichtung unterstützen, die er nunmehr…
…des Vorliegens eines schädlichen Studienwechsels im Lehramtsstudium zu berücksichtigen. C wurden aus den drei vorangegangen Semestern in den Bachelorstudien Deutsche Philologie und Philosophie von der zuständigen Studienpräses insgesamt Prüfungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten als Vorstudienzeiten für das Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und…
…Bescheid, der besagte, dass mir für meine Tochter K1a keine Familienbeihilfe zustehen würde. Begründet wurde dies mit der Vollziehung des dritten Studienwechsels meiner Tochter. Ich möchte Sie jedoch hier auf die besonderen Umstände in diesem Fall aufmerksam machen. Im Sommer 2012 erkundigte sich K1, da…
…vor, dass hierbei nur ein Wechsel des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung vorliege. Es handle sich somit nicht um einen Studienwechsel und führe in der Folge nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Ein Vergleich der Studienrichtungen werde gerade von der Wirtschaftsuniversität angefordert und nach Erhalt nachgereicht. 5…
…folgt: „Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…sei gezwungen gewesen, PPP an der Universität auch abzubrechen. Der potenzielle Wechsel zu einem anderen Hauptfach an der Universität hätte womöglich als Studienwechsel interpretiert werden können. Die Tochter habe in Folge auch das sechste Semester an der Universität ungenützt verstreichen lassen müssen, da ein Einstieg…
…zum FLAG 1967, worin folgendes geregelt sei: „Lehramts-Diplomstudien sind jeweils in Kombination mit zwei Unterrichtsfächern zu betreiben. Ein Wechsel der Unterrichtsfächer stellt keinen Studienwechsel dar, weil dadurch keine Änderung in der spezifischen Ausbildung für das Lehramt erfolgt.“ Über die Beschwerde wurde erwogen Gemäß § 2…
…Studienjahr. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…xx.xx.xxxx, mit Beginn des neuen Studienjahres 2017/18 einen Studienwechsel von der Universität zur FH anstrebe. Das BWL-Studium an der Universität habe er bereits vier Semester besucht. Bereits seit drei Jahren habe er sich für ein Studium auf der Fachhochschule beworben und…
…Sammelzeugnis! Danke für Ihr Engagement! b) Ich war heute im Sozialreferat der ÖH Uni Wien. Dort wurde mir versichert,dass ein Wechsel der Unterrichtsfächer kein Studienwechsel (Studium Lehramtsstudium bleibt gleich) darstellt, sondern ein Fächerwechsel ist, das heißt dass ich die Kinderbeihilfe nicht zurück zahlen müsste…