…Die Außenprüfung gehe offenbar davon aus, dass nur bei tatsächlicher Ausgabe von Wertpapierurkunden ("effektiven Stücken"), allenfalls in Streifbandverwahrung, eine entsprechende Konkretisierung möglich wäre. Bei börsennotierten Aktien wäre nach dieser Sichtweise immer das Durchschnittspreisverfahren anzuwenden und würde für eine Einzelbewertung (Anwendung des Identitätspreisverfahrens) kein Raum bleiben…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in Vertretung des Richters R2 in der Beschwerdesache Bf., gegen die Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) des Zollamtes Wien vom 5. November 2012, VZTA-Nr…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in Vertretung des Richters R2 in der Beschwerdesache Bf., gegen die Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) des Zollamtes Wien vom 5. November 2012, VZTA-Nummer…