…die bisherige Unbescholtenheit beider Berufungswerber zu Gute kommen würde, womit in der Zusammenschau der oben dargestellten Strafbemessungsgrundlagen bei solcherhand weitaus überwiegenden Milderungsgründen ein weiterer Abschlag des die Bemessung der Geldstrafen bildenden Ausgangswertes um zumindest ein Drittel auf ca. € 30.000,00 gerechtfertigt sei. In…
…Sorgepflichten gemacht hat, sind der Strafbemessung – wie im Straferkenntnis bereits geschehen – durchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse und keine Sorgepflichten zugrunde zu legen. Von diesen Strafbemessungsgrundlagen ausgehend ist eine Geldstrafe iHv EUR 280,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 56 Stunden ) tat- und schuldangemessen. Es ergeht die Entscheidung, dass das Straferkenntnis…
…Sorgepflichten gemacht hat, sind der Strafbemessung – wie im Straferkenntnis bereits geschehen – durchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse und keine Sorgepflichten zugrunde zu legen. Von diesen Strafbemessungsgrundlagen ausgehend ist eine Geldstrafe iHv EUR 280,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 56 Stunden ) tat- und schuldangemessen. Es ergeht die Entscheidung, dass das Straferkenntnis…
…Sorgepflichten gemacht hat, sind der Strafbemessung – wie im Straferkenntnis bereits geschehen – durchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse und keine Sorgepflichten zugrunde zu legen. Von diesen Strafbemessungsgrundlagen ausgehend ist eine Geldstrafe iHv EUR 280,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 56 Stunden ) tat- und schuldangemessen. Es ergeht die Entscheidung, dass das Straferkenntnis…
…Erkenntnis vom 15. Mai 2012 daher mit einer Nichtigkeit infolge der Unzuständigkeit der erkennenden Instanz behaftet sei. Unter dem Titel „Strafberufung“ wurde – darüber hinaus – geltend gemacht, dass sich der Spruchsenat nicht ausreichend mit den maßgeblichen Strafbemessungsgrundlagen auseinandergesetzt habe. So beziehe der Bf. aus seiner Tätigkeit…