"Ich möchte noch mal ausdrücklich festhalten, dass mir die Beschuldigungen der Finanzstrafbehörde nicht ganz klar sind und sich meine Berufung nicht dagegen richtet, dass mir die Einnahmen aus der Handelstätigkeit zustehen. Im Gegenteil, ich erkläre ausdrücklich, dass mir die Einnahmen und Gewinne (selbstverständlich auch die…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
Unstrittig ist, dass die Beteiligung an einer Luxemburger S.A.R.L. (Sociètè à responsabilitè limitèe) unter die zweite Gruppierung fällt, die "sonstigen Gesellschaftsanteile" iS der oben fett formatierten Bestimmung (vgl. auch Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA und Loukota/Jirousek…
Auch wenn die Finanzverwaltung in einer vorangegangenen Prüfung der Darstellung der Beschwerdeführerin (keine Organschaft) nicht entgegengetreten ist, so hindert der Grundsatz von Treu und Glauben nicht von einer unrichtigen Rechtsauffassung später abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende MMag. Elisabeth Brunner, den Richter Dr. Alexander Hajicek sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Petra Ibounig über die Beschwerde A***I*** und M***I***als Erben nach R***I*** vertreten durch KPMG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer Steuernummer_1 , zu Recht…
Die Feststellungen zum Verkauf der IDs an die 1 ***A1** Ltd gründen sich auf die vom Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vom 19.7.2023 vorgelegten Vertragsurkunden vom 1.9.2011/12.9.2011. Anzumerken ist, dass bereits zuvor, nämlich am 5.8.2011 eine…
Voraussetzung für einen Sicherstellungsauftrag ist, neben der Gefährdung oder Erschwernis der Einbringung der Abgabe, die Verwirklichung eines abgabenpflichtigen Tatbestandes. Das Finanzamt vertritt dazu in seiner Beschwerdevorentscheidung vom 31.3.2017, dass Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Mit Schreiben vom 01.10.2019 (OZ 1) erhob der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter (***StB1*** + ***StB2*** Steuerberatung ***Gesellschaft***) die Beschwerde gegen diesen Bescheid und beantragte dessen Aufhebung. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass seitens des Finanzamtes das von der ***X-GmbH-neu*** zu einem Vorprüfungszeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf. , Gde. , Adr. , gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 154, vom 25. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 sowie vom 22. November 2012…
Namens und auftrags unserer im Betreff genannten Mandantschaft stellen wir auf Basis unserer Spezial-Vollmacht in Bezugnahme auf die Beschwerdevorentscheidungen gem § 262 BAO betreffend die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 jeweils datiert mit 8. Oktober 2014, beim steuerlichen Vertreter elektronisch eingelangt am 10. Oktober 2014 (Bescheidbegründung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 4. Mai 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
weitere GZ: RV/4300005/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Hannes Prosen und die fachkundigen Laienrichter MMag. Dr. Rudolf Dörflinger und Mag. Josef Bramer in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Althuber Spornberger & Partner Rechtsanwälte GmbH, Doblhoffgasse 9, 1010 Wien, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamt Österreich 1) vom 2. März 2022 gegen a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 27. Oktober 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Oktober 2021 betreffend a) Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr…
Der Beschwerdevertreter bringt vor, dass der Beschwerdeführer Geschäftsführerbezüge in Form von Honorarzahlungen erhalten habe, die in den Abgabenerklärungen der Jahre 2009 und 2010 enthalten seien. Darüber hinaus seien aus dem Werkvertrag vom 15.5.2009 keine Zahlungen geflossen. Es sei bekannt, dass sich der Gesellschaftergeschäftsführer…