…die bisher nur abgabenrechtlich geregelten (im Folgenden ,Steuer-Spaltung') auf, Abs 2 beschreibt in genauerer Weise als bisher die Steuer-Spaltungen. Die in Abs 1 Z 1 angesprochenen Handels-Spaltungen fallen nur dann unter Art VI, wenn die Teilungsmasse ausschließlich begünstigtes Vermögen im Sinne des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
Auch wenn die Finanzverwaltung in einer vorangegangenen Prüfung der Darstellung der Beschwerdeführerin (keine Organschaft) nicht entgegengetreten ist, so hindert der Grundsatz von Treu und Glauben nicht von einer unrichtigen Rechtsauffassung später abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 4. Jänner 2018 gegen den Bescheid des ***FA…
Bei den "Events" waren zwischen 800 und 1.000 Personen geladen, bei welchen es sich vorwiegend um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Kunden der Beschwerdeführerin gehandelt hat. Dass es sich hierbei um keine Produkt- bzw. Leistungsinformation der Beschwerdeführerin gehandelt hat, ist unstrittig - die Beträge wurden…
Tatsache ist, dass diese Daten trotz klarer Aufforderung der belangten Behörde im Zuge der Außenprüfung nicht bekanntgegeben wurden (ersichtlich aus der Ergänzung vom 16.10.2017; Beilage 4). Kommt ein Abgabepflichtiger einer in richtigem Ermessensgebrauch getätigten Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nach, oder befindet die Abgabenbehörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, diese vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7…
…RV/2580-W/08). Bei Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Steuerspaltungen müsse die übertragende Gesellschaft zum Umgründungsstichtag bereits existiert haben (Hügel in Hügel/Mühlener/Hirschler (Hg), Umgründungssteuergesetz (1999) § 39 Rz 46). Nur dann, wenn wirtschaftliches Eigentum durch eine ertragsteuerlich zulässige rückwirkende Vermögensübertragung erfolge und damit eine…
…für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende Vermögen dem Übertragenden zum Umgründungsstichtag zuzurechnen war und für Umgründungen außerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, soweit…
…für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende Vermögen dem Übertragenden zum Umgründungsstichtag zuzurechnen war und für Umgründungen außerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, soweit…
Wird eine Bürgschaft oder wie hier die Haftung mit Grundstücken übernommen, ist dies für sich allein noch keine verdeckte Ausschüttung, da ja im Fall der Inanspruchnahme der Haftung die Möglichkeit des Regresses besteht. Da aber im konkreten Fall der Zahlungsunfähigkeit der "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m…
Die auszahlende Stelle liegt im Falle des Bf. nicht in Österreich, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Den Ausführungen des VwGHs folgend, wäre der besondere Steuersatz auch im streitgegenständlichen Falle des Bf. anzuwenden, wenn vom Bf. diesbezüglich insgesamt Überschüsse erwirtschaftet worden wären. Nachdem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
Hinsichtlich Körperschaftsteuer 2013 sowie hinsichtlich der Haftungsbescheide in Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer 2012 und 2013 war der Beschwerde in diesem Punkt stattzugeben. Tz 30 Verbindlichkeit ***O*** GmbH - Umbuchung auf ***Ehefrau*** 2015 ***Ehefrau*** hat Verbindlichkeiten der Beschwerdeführerin gegenüber der ***O*** Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH iHv 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch, die Richterin Dr. Edith Stefan, die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Martin Saringer sowie die Beisitzerin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberatung***, über die Beschwerde vom 14. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, den Richter Dr. Roman Galehr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva-Maria Düringer und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ZKS Steuerberatung Bludenz GmbH & Co KG, Werdenbergerstraße…
Die strittigen Erlöse betreffen bis auf die im Folgenden angeführte Ausnahme die Ermittlung der steuerrelevanten Werte für die Meldung dieser Daten an die ÖKB. Diese Arbeiten sollen die Besteuerung der Fondseinkünfte bei den Anteilinhabern sicherstellen. Ausgenommen davon sind jene geringfügigen Beträge, die auf steuerpflichtige allgemeine…