Unstrittig ist, dass die Beteiligung an einer Luxemburger S.A.R.L. (Sociètè à responsabilitè limitèe) unter die zweite Gruppierung fällt, die "sonstigen Gesellschaftsanteile" iS der oben fett formatierten Bestimmung (vgl. auch Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA und Loukota/Jirousek…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…unter Art. 18 DBA CH und unterliegen diesfalls in den Händen des in Österreich ansässigen Pensionsempfängers der österreichischen Besteuerung (z.B. EAS.603). Nur soweit Pensionsleistungen unter Art. 19 DBA CH fallen, trifft Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung; diese gründet sich auf Art. 23 Abs. 1, obwohl…
…Entsendung des Bf nach Österreich zur aufnehmenden Gesellschaft, der BankÖ, weiterbelastet worden seien. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu einem „wirtschaftlichen Arbeitgeber“ in der Slowakei treffe Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung, sofern der wirtschaftliche Arbeitgeber im Gastland zu sehen ist (VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031)…
…nicht zu einem Wechsel der heranzuziehenden Verteilungsnorm mit der Folge des Wegfalls der den Ansässigkeitsstaat (Österreich) gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz treffenden abkommensrechtlichen Steuerfreistellungsverpflichtung führen (vgl. Schmidjell-Dommes, BFG: Schweizerische AHV-Renten dürfen in Österreich nicht nach Art 21 DBA Schweiz besteuert werden…
…Doppelnichtbesteuerung kann für sich damit aber nicht zu einem Wechsel der heranzuziehenden Verteilungsnorm mit der Folge des Wegfalls der den Ansässigkeitsstaat (Österreich) gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz treffenden abkommensrechtlichen Steuerfreistellungsverpflichtung führen. Zudem ist "Anwenderstaat" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA…
…beim in Österreich ansässigen Pensionsempfänger der österreichischen Besteuerung. Nur soweit Ruhegehälter unter Art. 19 DBA-Schweiz fallen (Art. 19 geht als lex specialis Art. 18 vor), trifft Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt); diese gründet sich auf Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz, obgleich für Art…
…Pensionsempfängers der österreichischen Besteuerung. Nur soweit derartige Ruhegehälter unter Art 19 DBA Schweiz fallen, ist die Besteuerung der Schweiz vorbehalten (Kassenstaatsprinzip) und trifft Österreich als Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsbeziehers eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt). Diese gründet sich auf Art 23 Abs 1 DBA Schweiz, obgleich für Art…
…Pensionsempfängers der österreichischen Besteuerung. Nur soweit derartige Ruhegehälter unter Art 19 DBA Schweiz fallen, ist die Besteuerung der Schweiz vorbehalten (Kassenstaatsprinzip) und trifft Österreich als Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsbeziehers eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt). Diese gründet sich auf Art 23 Abs 1 DBA Schweiz, obgleich für Art…
…beim in Österreich ansässigen Pensionsempfänger der österreichischen Besteuerung. Nur soweit Ruhegehälter unter Art. 19 DBA-Schweiz fallen (Art. 19 geht als lex specialis Art. 18 vor), trifft Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt); diese gründet sich auf Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz, obgleich für Art…
…beim in Österreich ansässigen Pensionsempfänger der österreichischen Besteuerung. Nur soweit Ruhegehälter unter Art. 19 DBA-Schweiz fallen (Art. 19 geht als lex specialis Art. 18 vor), trifft Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt); diese gründet sich auf Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz, obgleich für Art…
…nach § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 mit seinen Einkünften nur dann der beschränkten Steuerpflicht, wenn die den Honoraren zu Grunde liegende Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt (vgl. VwGH 20.9.2007, Zl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer und Regina Groß über die Bescheidbeschwerde vom 8.03.2021 der ***Bf1***, Steuernummer: ***BF1StNr1***, ***Bf1-Adr*** wohnhaft, vertreten durch Dr…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf., Str., Gde., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 18. November 2011 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Jahre 2007 bis 2009, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
Das Bundesfinanzgericht sieht im streitgegenständlichen Fall keine Veranlassung, von der sich aus dem obigen Urteilsspruch ergebenden Beurteilung des Gerichtes abzuweichen, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum 2007 und 2008 Provisionseinkünfte aus Vermittlungen von ua. Immobiliengeschäften erzielt und die Umsätze und Gewinne hieraus in obigem Ausmaß nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***-*** ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Knöll, Jenullgasse 7 Tür 6, 1140 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2022 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb, Adr.2, über die Beschwerde vom 14.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt 123 vom 09.09.2015, StBR betreffend Abweisungsbescheid zu Festsetzung…
Mit Schreiben vom 21.10.2025 ersuchte das Bundesfinanzgericht den Bf. um Stellungnahme zu den folgenden Punkten: "Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass der ehemalige ausländische Arbeitgeber des Bf. eine "freiwillige Abfertigung" dem Bf. gewährt hat. Wie kommen Sie zum Ergebnis, dass es sich…