IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WT Pedevilla Steuerberatungs GesmbH, Innsbrucker Straße 47, 6130 Schwaz, über die Beschwerde vom 16. Februar 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 16…
…Die Entrichtung der betreffenden Biersteuer am 02.04.2024 war somit eindeutig verspätet. Bei dem in § 36 BierStG als Steuerentstehungszeitpunkt festgelegten "Zeitpunkt der Bestandsaufnahme" handelt es sich um einen fixen (der Betriebs- und Ablaufbeschreibung zu entnehmenden) Stichtag. Es steht nicht in der Disposition des Abgabepflichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 43a, d e, vertreten durch Thurnher Wittwer Pfefferkorn & Partner Rechtsanwälte GmbH, Messestraße 11, 6850 Dornbirn, über die Beschwerden vom 07.11.2017 gegen die Bescheide des…
könnte, hat er sich als steuerlich nicht versierte Person nicht vorstellen können. Er wusste nicht, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz gibt, welches die Zuteilung der Einkünfte auf die beiden Staaten regelt. Er war steuerlich nicht vorgebildet, zumindest nicht in dem Sinn, dass er die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache der Dr. AS, als Insolvenzverwalterin der E. KEG, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 03.06.2014, betreffend Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 30. März 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10…
6 Umsatzsteuer (Jahr: 2006) 19.11.2015 7 Umsatzsteuer (Jahr: 2012) 26.07.2016 8 Umsatzsteuer (Jahr: 2011) 26.07.2016 9 Umsatzsteuer (Jahr: 2010) 26.07.2016 Beschwerdevorentscheidung 10 Beschwerdevorentscheidung 2006 bis 2009 14.12.2016 11 Beschwerdevorentscheidung 2010 bis 2012 14.12.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
…hievon betroffen sein können. In diesem Lichte sei auch die vom Zollamt zitierte Judikatur des Unabhängigen Finanzsenates nicht relevant: Es möge zwar sein, dass für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse zum Steuerentstehungszeitpunkt maßgebend seien, jedoch könnten solche Verhältnisse bzw. Unrichtigkeiten auch erst später…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 43 Tür Top 1, d e, vertreten durch Thurnher Wittwer Pfefferkorn & Partner Rechtsanwälte GmbH, Messestraße 11, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 07.11.2017 gegen…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
Die Parteien haben im Zeitpunkt der Abfassung der Punktation bereits rechtsgeschäftlichen Bindungswillen, dh sie wollen bereits mit Abfassung der Punktation und nicht erst mit der zukünftigen Errichtung der förmlichen Urkunde gebunden sein. Die Punktation ist also unmittelbar verbindlich und gewährt - im Unterschied zum Vorvertrag - einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinIBV in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Ceconi Andreas, Steuerberater, Schiffmanngasse 19, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 22. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KST Steuerberatung GmbH, Fasangasse 48/12a, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…