IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Harisch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Otto-Holzbauer-Straße 1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 24. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerde-sache Bf., Adr., vertreten durch Dr. Zsizsik & Dr. Prattes, Rechtsanwälte OG, Hauptplatz 23, 8600 Bruck a. d. Mur, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf.-GmbH, Adr., vertreten durch Dr. Zsizsik & Dr. Prattes, Rechtsanwälte OG, Hauptplatz 23, 8600 Bruck a. d. Mur gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf.., Adr., vertreten durch Dr. Zsizsik & Dr. Prattes, Rechtsanwälte OG, Hauptplatz 23, 8600 Bruck a. d. Mur gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. Juli 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Natalie Brennsteiner, den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr, BEd und Christine Höll, B.iur.oec, LLM oec, in der Beschwerdesache ***Bf*** (RNF d ***T_OG***), ***Bf_Adr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 13. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Metzler & Partner Rechtsanwälte GmbH, Landstraße 49, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 11. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
3. der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter oder einer im Haus wohnenden Person einer mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, Erf.Nr. xx/x, St.Nr. x/x, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 2. Juli 2019 betreffend Festsetzung der Gebühr…
Der VwGH hat in seiner ständigen Rechtsprechung dargelegt, dass die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt. Dennoch kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit der Realisierung dieser vertraglich…
4. der Mieter den Mietgegenstand mit oder ohne Beistellung von Einrichtungsgegenständen ganz weitergegeben hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich oder die eintrittsberechtigten Personen (§ 14 Abs. 3) dringend benötigt oder, wenngleich auch nur teilweise, durch Überlassung an einen Dritten gegen eine im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache ***BF***, ***ADRESSE***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 3. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch WTS-INTAX Steuerberatungs GmbH & Co KG, Am Modenapark 10 Tür 10, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 15. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
Ein gültiger Bestandvertrag setzt also nach den Vorschriften der §§ 1090 ff ABGB, gleichgültig, ob dieser für eine bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, die Vereinbarung eines bestimmten oder zumindest bestimmbaren Preises bzw Zinses voraus. Ein Mietvertrag kommt als Konsensualvertrag mit der Einigung…
- der Mieter eine Vertragspflicht beharrlich verletzt. Eine solche beharrliche Verletzung liegt vor, wenn der Mieter die Verletzung seiner Vertragspflicht trotz eingeschriebener Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung fortsetzt oder die Vertragspflicht erneut verletzt. 7.5 Kündigungen müssen zur Wirksamkeit schriftlich erfolgen und - sofern vorstehend keine Spezialregelung getroffen…
Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr ist gem § 33 TP 5 Abs 1 GebG der "Wert" des Bestandvertrages. Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage mit dem Begriff "nach dem Wert" bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass darunter der Preis, das heißt alle wiederkehrenden und einmaligen Leistungen zu verstehen…
Ob ein konkreter Bestandvertrag vom Verwaltungsgericht, das sich auf dem Boden der erwähnten Rechtsprechung bewegt, im Einzelfall in seiner Gesamtgestaltung als Vertrag auf bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Dauer gedeutet wird, ist von krassen Fehlentscheidungen abgesehen keine Frage, die über den Einzelfall hinausgeht und daher…